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ertheilt hatte, entbunden und unserm Gymnasium mit 9 weitern Stunden für Rechenunterricht überwiesen wurde.— Ausser dem Conrector Schenckel schied von dem Gymnasium der katholische Religionslehrer der vier unteren Classen, der zu Anfang des verflossenen halben Jahres nach Frankfurt a. M. versetzte Caplan Eberhart. Der von ihm ertheilte Religions- unterricht wurde sogleich von dem Caplan Bonn übernommen.
Das Lehrercollegium besteht gegenwärtig aus dem Director TU. K. Lex, Ordinarius in Ima, den Professoren Chr. Jac. Schmitthenner, Ordin, in IIl“, Dr. Corn. Cuntz, Ordin. in II, Dr. K. G. Firnhaber und L. Firschbaum, dem Prorector Aug. Spiess, Ordin. in Va, dem Conrector Fr. II. Dietz, Ordin. in IV“, dem Oberlehrer E. Clauder für die neueren Sprachen, dem Conrector Eman. Bernhard, ordin. in VI', den Kollaboratoren Ad. Seyberth, Ordin. in VIII' und K. Bogler, Ordin. in VIl', dem Elementarlehrer Christ für Rechnen in den Unterklassen, Schreiben und Gesang, und Aug. de Laspée für Zeichnen und Tur- nen.— Den evangelischen Religionsunterricht in den vier Unterklassen ertheilt der Dekan, Kirchenrath C. TE. Schulz, den katholischen in den Oberklassen der Dekan Fr. Frd. Pet- meckyj, in den Unterklassen Caplan TI. Bonn.
B. Unterricht.
1. Allgemeines.
Dem Unterricht liegt der im Jahr 1846 revidirte, leider, nur in wenigen Exemplaren gedruckte Lehrplan zum Grunde, von dessen Bestimmungen nur in der Naturgeschichte eine Abweichung stattfindet, da diese gleich bei seiner Einführung sich als nicht wohl ausführbar erwiesen haben.— Soviel wie möglich wird darauf gesehen, dass jeder vorgeschriebene Lehrcurs von einem und demselben Lehrer durch die verschiedenen Classen durchgeführt wird. In dem verflossenen Winter konnte die Bestimmung, nach welcher der ganze mathematische Unterricht mit Ausnahme des bürgerlichen Rechnens in den Händen nur zweier Lehrer liegen soll, wegen des unerwarteten Austritts des Conrectors Dr. Sehenckel nicht eingehalten wer- den, und es fand daher eine Vertheilung dieses Lehrgegenstandes unter mehrere Lehrer statt. — An dem Unterricht im Englischen, der in den drei, und an dem Unterricht im Hebräischen, der in den zwei obersten Classen gegeben wird, ohne für alle Schüler verbindlich zu sein, haben in diesem Schuljahre an ersterem 25, an letzterem 6 Schüler Antheil genommen
Durch höchste Verordnung ist der bisher nur provisorisch auf zwei Jahre bestimmt ge- wesene Cursus in l'na nun definitiv auf diese Zeit festgesetzt und durch hohen Ministerial- Erlass verfügt worden, dass eine Zulassung zur Maturitätsprüfung vor dem beendigten zwei- jährigen Primakurse nur ausnahmsweise auf motivirten Antrag der Lehrerconferenz von Herzoglichem Hohen Staatsministerium solchen Primanern gestattet werden solle, die durch Fleiss und eine allgemeine geistige, besonders sittliche Reife sich auszeichnen, in den klas- sischen Sprachen, der Geschichte und der Mathematik, die Kenntnissnote„gut“, in allen übrigen Fächern der Prima wenigstens die Note„genügend“ sich erworben haben und be- strebt gewesen sind, durch Privatstudium das von ihnen noch nicht absolvirte Pensum des öffenllichen Unterrichts einzubringen.— Zugleich wurde eine die Einrichtung der Maturitäts-


