Aufsatz 
Römische Münzen des Mainzer Zentralmuseums
Entstehung
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Diese 1871 Stück vertheilten sich, soweit sie bestimmbar waren, auf 500 verschiedene Arten, von denen 320 in der städtischen Sammlung überhaupt noch nicht vertreten waren und(mit einer einzigen Ausnahme) bei dieser Gelegenheit für dieselbe erworben werden konnten; ausserdem wurden die schon vorhandenen Stücke durch besser erhaltene aus dem Funde ersetzt, so dass aus diesem nicht viel weniger als 500 aufgenommen wurden. Trotzdem fehlen selbst aus der Zeit des Gor- dianus und Philippus, wo unser Schatz am ausgiebigsten war, noch immer über die Hälfte der von Cohen angeführten Silbermünzen, um von Gold- und Kupfermünzen gar nicht zu reden; aus anderen Perioden der römischen Geschichte ist vollends nur ein kleiner Bruchtheil der bekannten Münzen in dem städtischen Kabinette vertreten. Wie viele der fehlenden Stücke mögen aber in dem Besitze von Mainzer Privatpersonen sein, ohne dass dieselben den geringsten Wert darauf legen! Oft sammelt man ja dergleichen eine Zeit lang mit grossem Interesse, aber wenn sich dieses anderen Gegenständen zugewendet, wird das Gesammelte bei Seite geschoben und geht schliesslich verloren. Daher glaubt der Verfasser bei dem bekannten Localpatriotismus der Mainzer keine Fehlbitte zu thun, wenn er hiermit an die Besitzer solcher halbvergessener Münzen das Ersuchen richtet, dieselben in irgend einer Art, sei es als Geschenk oder zum Tausche oder Kaufe, der städtischen Sammlung zur Verfügung zu stellen und so auch ihrerseits zu deren Ergänzung beizutragen.

Besonderes numismatisches Interesse hat von den Münzen des Fundes der oben genannte Denar Caracallas: LIBERALITAS Avd. II., der auf der Kopfseite die lorbeerbekränzte Gewandbüste dieses Kaisers mit der Umschrift IMP. ANTONINVS PIVS AVG. aufweist. Dass er Caracalla und nicht etwa Elagabalus angehört, ist mir unzweifelhaft, denn er zeigt denselben runden Kinder- kopf, der auf vielen anderen Münzen dieses Kaisers erscheint und der Thatsache entspricht, dass Caracalla schon mit neun Jahren zum Cäsar und nicht lange nachher zum Augustus erhoben wurde, während Elagabalus erst im vierzehnten Lebensjahre auf den Thron gelangte, wesshalb auch auf den frühsten der von ihm herrührenden Münzen sein Bild bereits die Züge eines Jünglings sehen lässt. Dies Kennzeichen muss aber für die Bestimmung unseres Stückes entscheidend sein, da der Titel IMP. ANTONINVS PIVS AVG. beiden Kaisern angehört und auch alle anderen Merkmale, nach denen man sonst die Zugehörigkeit zu dem einen oder dem andern feststellt, in diesem Falle vollständig fehlen. Zufällig ist die entsprechende Münze des Flagabalus, die der hier behandelten in Bezug auf Kehrseite und Umschrift der Kopfseite genau gleicht, ebenfalls in dem hiesigen Kabinette vorhanden und zeigt deutlich dieses kaiserlichen Sonnenpriesters wohlbekannte Züge mit dem vor- stehenden Kinn und den aufgeworfenen Lippen, so dass nach stattgehabter Vergleichung die Mög- lichkeit fast ausgeschlossen erscheint, den Denar des Fundes demselben ebenfalls zuzuweisen.

Freilich bezweifelt Feuardent(Cohen, IV. S. 156) bei der Beschreibung zweier von Vaillant, bezw. Mionnet angeführter Münzen mit der Umschrift LIB. AVG. II., dass dieselben Caracalla angehören könnten. Er stützt sich dabei auf Eckhel, Doctr. num. vet. VII p. 252, der hier nach- weist, dass die beiden Söhne des Septimius Severus, Caracalla und Geta, zu dessen Lebzeiten nicht die Zahl ihrer eigenen Spenden auf ihren Münzen verewigten, sondern sich diejenigen ihres Vaters gewissermassen aneigneten. Die LIB. II. des Sept. Severus findet sich aber(Cohen Nr. 289) zusammen mit IMP. VIII und ist also vor den 18. Februar 196 zu setzen, an welchem Tage ihm nach der Besiegung des Albinus die neunte Imperatorbegrüssung seitens seiner Soldaten zu teil wurde(vergl Höfner, Unters. z. Gesch. des Sept. Sev. Seite 207 u. 215). Dennoch kann unsere Münze nicht vor diesem Termin und überhaupt weder in den Jahren 196 noch 197 geprägt sein, weil Caracalla auf ihr bereits Augustus genannt wird, diesen Titel aber erst mit Beginn des Jahres 198 erhielt.(Höfner a. a. O. S. 264; Schiller a. a. O. S. 721. A. 1.) Doch Feuardent geht gewiss

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