33 B. Bibliothek und Lehrapparat.
Die Anſchaffungen erſtreckten ſich in dieſem Schuljahr nur auf das Nothwendigſte. Dem naturhiſtoriſchen Unterricht fehlen immer noch ſehr die nothwendigſten Demonſtrationsſtücke; aber die Unzulänglichkeit der Schulräumlichkeiten läßt kaum eine Aufſtellung eines erweiterten Apparates zu. Zu beſonderem Danke ſind wir Hrn. Dr. Roſſel für das Geſchenk einiger geographiſchen Karten verpflichtet. 1
IV. Aufang des neuen Schuljahres.
Die Eröffuung des neuen Lehrcurſus findet für die Vorbereitungsſchule Dienſtag den 21. April, für die höhere Bürgerſchule Donnerſtag den 23. April, Mor⸗ gens 10 Uhr, mit der Verſammlung aller Lehrer und Schüler ſtatt.
Die Aufnahme in die Vorbereitungsſchule geſchieht Montag den 20. April Morgens 9 Uhr im Local der Anſtalt.
Die Aufnahmeprüfung für die höhere Bürgerſchule beginnt Mittwoch den 22. April, Morgens 7 Uhr, im Marktſchullocal.
Die Anmeldungen für beide Schulen haben durch die Eltern oder deren Stellvertreter entweder perſönlich oder ſchriftlich, unter gleichzeitiger Beibringung des Geburtsſcheines und der bisherigen Schulzeugniſſe, bei dem Rector zu geſchehen.
In die unterſte Klaſſe der Vorbereitungsſchule können Knaben, die 6 Jahre alt ſind oder es vor Ende 1863 werden, eintreten. Diejenigen Schüler der Vorbereitungsſchule, welche in der oberſten Klaſſe derſelben zur Verſetzung reif befunden worden ſiud, können ohne weitere Prüfung in die höhere Bürgerſchule übergehen, haben ſich aber zu dieſem Eintritt, wie alle anderen, zu⸗ vor anzumelden. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerkſam, daß Eltern, welche ihre Kinder ſpäter für die höhere Bürgerſchule beſtimmen wollen, dieſelben gleich mit dem 6. Jahre in die Vorbereitungsſchule ſchicken mögen.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der höheren Bürgerſchule(Kl. VI.) ſind folgende Vorkenntniſſe erforderlich:
1) Geläufiges mechaniſches Leſen von deutſcher und lateiniſcher Schrift; die Fähigkeit, ein geleſenes oder vorerzähltes leichtes Stück wiederzuerzählen und ohne auffällige Fehler gegen Orthographie und Interpunktion in einfachen Sätzen niederzuſchreiben; Kenntniß der Hauptwortarten, der Caſus, der Hauptzeiten, des Subjektes und Prädikates.
2) Mündliche und ſchriftliche Fertigkeit in den 4 Species mit unbenannten Zahlen.
3) Leſerliches und regelmäßiges Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift.
Zur Aufnahme in eine höhere Klaſſe berechtigt ein den Schülern derſelben entſprechender Kenntnißſtand, der durch eine Prüfung ermittelt wird.
Die Lehrbücher werden den Schülern nach ihrer Aufnahme bekannt gemacht. In Betreff der Anſchaffung derſelben bemerken wir hiermit ausdrücklich zur Warnung für die Eltern und
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