VIII. Classe.
Altschul Oskar, Aschermann Arthur,*Bardachzi Fr anz, Bauer Harry, Benda Ernst, Berger Wilhelm, Bloch Arthur, Dusänek Johann, Fuchs Eduard, Hirschl Heinrich, Hradil Quido,*Jettmar Anton, Justitz Ernst, Kadefäbek Franz, Kettner Martin, Küpper Karl, Leppin Josef, Mayer Robert, Mrha Augustin, Pan Oskar, Reiner Ottokar,*Rohm Karl, Salomon Karl, Schischka Rudolf, Schulhof Franz, Sieber Julius, Tschochner Hugo, Urbach Max, Zeisel Otto,*Zemliöka Franz.— Privatist: Boos-Waldeck Reinhold Graf.
XIII. Anzeige für das Schuljahr 1895—1896.
Am Staats-Ober-Gymnasium in Prag-Neustadt, Stephansgasse Nro. 615, geschieht die Aufnahme der Schüler vor den Ferien am 15. u. 16. Juli. Die Aufnahmsprüfung findet am 15. u. 16. Juli nachmittags statt. Nach den Ferien geschieht die Aufnahme am 16. und 17. September vor- und nachmittags von 8— 12 und 2—5 Uhr in der Directions-Kanzlei. Die Aufnahmsprüfung wird am 16. u. 17. Sept. nachmittags um 2 Uhr abgehalten. Jeder aufau- nehmende Schüler muss mit den Eltern oder deren Stellvertreter erscheinen. Erforderlich sind der mit einer 50 kr. Stempelmarke versehene Tauf- oder Geburtsschein, ferner ein Frequentations-Zeugnis, das im Sinne des§ 36 der Schul- und Unterrichts-Orduung (M. V. v. 20. Aug. 1870 Z. 7648) unter ausdrücklicher Bezeichnung seines Zweckes die Noten aus der Religionslehre, der Unterrichtssprache und dem Rechnen zu enthalten hat. Dieses Zeugnis der Volksschule gilt laut h. M V. vom 14. März 1868 Z. 2270 als infor- mierender Behelf. Die Aufnahmstaxe beträgt 2 fl. 10 kr.; als Lehrmittel-Beitrag wird 1 fl. ö. W. erlegt. Als Beitrag für die Jugendspiele werden 50 kr. gezahlt. Der in die I. Classe aufzunehmende Schüler muss bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres das 10. Lebensjahr vollendet haben. Die Forderungen bei der Aufnahmsprüfung sind:
„Jenes Maß von Wissen in der Religionslehre, welches in den ersten vier Jahres- Cursen der Volksschule erworben werden kann. Fertigkeit im Lesen und Schreiben der Unterrichtssprache, in der latein. Schrift, Fertigkeit im Analysieren einfach bekleideter Sätze. Bekanntschaft mit den Regeln der Orthographie und richtige Anwendung der- selben beim Dictandoschreiben. Ubung in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen“. Diejenigen Schüler, welche der Lehranstalt schon angehört haben, müssen sich am 16. oder 17. September beim Director persönlich melden. Die Nachtrags- und Wiederholangs- prüfungen werden am 17. September um 8 Uhr vormittags abgehalten.
An dem k. k. Neustädter Gymnasium Prag, Stepbansgasse werden in die erste Classe aufgenommen die in dem Stadtgebiete zwischen der Moldau, Ferdinandsstraße, Obstgasse, dem Wenzelsplatze, der Skreta:, Palacky- und Chocholousekstraße(Weinberge), ferner die in Wrschowitz und Wyschehrad wohnenden Schüler; beide Seiten des Wenzels- platzes und der Skretastraße gehören zum k. k. Gymnasium auf dem Graben, beide Seiten der Palackystraße(Weinberge) zum k. k. Gymnasium in der Stephansgasse. Der Übertritt der Schüler von einem an ein anderes dieser drei Staatsgymnasien ist nur in besonders ninagyn Gründen gestattet.(Erl. des hochl. k. k. Landesschulrathes d. d. 12. Juni 1893 Z. 11933).
Das Schulgeld beträgt pro Semester 20 fl. ö. W. Dasselbe muss im Verlauf der ersten 6 Wochen jedes Semesters entrichtet werden. Für arme und würdige Schüler der ersten Classe kann das Schulgeld für das erste Semester gestundet werden, so dass sie bereits für das 1. Semester die Befreiung von der Entrichtung des Schulgeldes erlangen. Dem Vater oder seinem Stellvertreter steht das Recht zu, bei der Einschreibung zu be- stimmen, welche facultativen Lehrgegenstände(böhm. Sprache, Kalligraphie, Gesang, Tur- nen, Zeichnen, Stenographie) der Schüler zu lernen habe.
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