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Kohn Rudolf, Korb Friedrich. Krejici Friedrich, Küttel Erwin, Laube Gustav, Liebscher Karl, Lilling Adolf. Lusenberger Richard, Mrha Josef. Neuburg Georg, Pleyer Jo- hann, Polak Johann Maria, Pollak Isidor, Prause Rudolf. Rudolf Friedrich, Schéebesta. Rnudolf, Schimek Josef,*Schlägel Rudolf, Stern Hugo, Vacek Johann, Väna Julius, Woldrich Johann, Wanka Ernst, Wurda Rudolf, Zabsky Wenzel, Zimmer Emil.— Privatist: Gottl Karl.
XIII. Anzeige für das Schuljahr 1894—1895.
Am Staats-Ober-Gymnasium in Prag-Neustadt, Stephansgasse Nro. 615, geschieht die Aufnahme der Schüler vor den Ferien am 15. u. 16. Juli. Die Aufnahmsprüfung findet am 16. Juli nachmittags statt. Nach den Ferien geschieht die Aufnahme am 16. und 17. September vor- und nachmittags von 8—12 und 2—5 Uhr in der Directions-Kanzlei. Die Aufnahmsprüfung wird am 17. September nachmittags um 2 Uhr abgehalten. Jeder aufzu- nehmende Schüler muss mit den Eltern oder deren Stellvertreter erscheinen. Erforderlich sind der mit einer 50 kr. Stempelmarke versehene Tauf- oder Geburtsschein, ferner ein Frequentations-Zeugnis, das im Sinne des 8 36 der Schul- und Unterrichts-Ordnung (M. V. v. 20. Aug. 1870 Z. 7648) unter ausdrücklicher Bezeichnung seines Zweckes die Noten aus der Religionslehre, der Unterrichtssprache und dem Rechnen zu enthalten hat. Dieses Zeugnis der Volksschule gilt laut h. M. V. vom 14. März 1868 Z. 2270 als infor- mierender Behelf. Die Aufnahmstaxe beträgt 2 fl. 10 kr.; als Lehrmittel-Beitrag wird 1 fl. ö. W. erlegt. Als Beitrag für die Jugendspiele werden 50 kr. gezahlt. Der in die I. Classe aufzunehmende Schüler muss bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres das 10. Lebensjahr vollendet haben. Die Forderungen bei der Aufnahmsprüfung sind:
„Jenes Mal von Wissen in der Religionslehre, welches in den ersten vier Jahres- Cursen der Volksschule erworben werden kann. Fertigkeit im Lesen und Schreiben der Unterrichtssprache, in der latein. Schrift, Fertigkeit im Analysieren einfach bekleideter Sätze. Bekanntschaft mit den Regeln der Orthographie und richtige Anwendung der- selben beim Dictandoschreiben. UÜbung in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen“. Diejenigen Schüler, welche der Lehranstalt schon angehört haben, müssen sich am 16. oder 17. September beim Director persönlich melden. Die Nachtrags- und Wiederholungs- prüfungen werden am 17. September um 8 Uhr vormittags abgehulten.
An dem k. k. Neustädter Gymnasium Prag, Stepbansgasse werden in die erste Classe aufgenommen die in dem Stadtgebiete zwischen der Moldau, Ferdinandsstraße, Obstgasse, dem Wenzelsplatze, der Skreta:, Palacky- und Chocholousekstraße(Weinberge), ferner die in Wrschowitz und Wyschehrad wohnenden Schüler; beide Seiten des Wenzels- platzes und der Skretastraße gehören zum k. k. Gymnasium auf dem Graben, beide Seiten der Pafackystraße(Weinberge) zum k. k. Gymnasium in der Stephansgasse. Der Übertritt der Schüler von einem an ein anderes dieser drei Staatsgymnasien ist nur in besonders triftigen Gründen gestattet.(Erl. des hochl. k. k. Landesschulrathes d. d. 12. Juni 1893 Z. 11933).—
) Das Schulgeld beträgt pro Semester 20 fl. ö. W. Dasselbe muss im Verlauf der ersten 6 Wochen jedes Semesters entrichtet werden. Für arme und würdige Schüler der ersten Classe kann das Schulgeld für das erste Semester gestundet werden, so dass sie bereits für das 1. Semester die Befreiung von der Entrichtung des Schulgeldes erlangen. Dem Vater oder seinem Stellvertreter steht das Recht zu, bei der Einschreibung zu be- stimmen, welche facultativen Lehrgegenstände(böhm. Sprache, Kalligraphie, Gesang, Tur- nen, Zeichnen, Stenographie) der Schüler zu lernen babe.
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