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Dass für diejenigen Schüler, welche in der Absicht, sich einem praktischen Industrie- zweige zu widmen, am lateinischen Unterricht nicht Theil nehmen und daher auch kein Maturitätsexamen machen wollen, ein Unterricht in der Technologie(2 St.) ertheilt wird, ist eine so zweckmässige Einrichtung, dass sie einer besonderen Rechtfertigung nicht bedarf.
Aus dem vorstehend Gesagten wird zur Genüge einleuchten, dass die Leistungen des Realgymnasiums in der Mathematik, im constructiven Zeichnen, in der Physik, Mechanik und Chemie hinter denen der Realschulen 1-ter Ordnung keineswegs zurückstehen, sondern dass in der ersteren Anstalt in manchen Beziehungen der Unterricht weiter geführt wird als in den letzteren, und es lässt sich daher wohl mit Sicherheit erwarten, dass dem Realgym- nasium dieselben Berechtigungen werden zuerkannt werden, welche die Realschulen erster Ord- nung für die preussische Monarchie besitzen, namentlich dass ihm die Befugniss erhalten pleibt, durch sein Abiturientenexamen die Zöglinge zum Beginn des Fachstudiums für einen höheren technischen Staatsdienst zu legitimiren, eine Berechtigung, welche dasselbe unter der früheren nassauischen Regierung in Uebereinstimmung mit der Absicht, in welcher es in's Leben gerufen wurde, stets besessen und erfahrungsmässig nach dem einstim- migen Urtheile aller Vorstände der technischen Staatsprüfungscom- missionen stets zum Nutzen des Staatsdienstes ausgeübt hat.
Die gesammte Anzahl der Stunden, welche im Realgymnasium in der Woche ertheilt werden, ist etwas grösser als in den Realschulen erster Ordnung, in Prima hauptsächlich nur dann, wenn man die chemischen und physikalischen Arbeitsstunden mitrechnet, ohne welche dieselbe nicht viel von der Stundenzahl mancher Realschulen abweicht, und wo an den Realschulen besondere chemische Arbeitsstunden eingeführt sind, kommt auch die Gesammtzahl der Stunden der der Prima im Realgymnasium ziemlich nahe*). Es ist uns mehrfach die Bemerkung gemacht worden, dass diese Zahl für einen Schüler, welcher sich an jenen Arbeitsstunden betheilige, zu gross sei, jedoch mit Unrecht, denn die Schüler werden durch diesen Unterricht incl. der häuslichen Arbeiten keineswegs zu umfassenderer und anstrengenderer Thätigkeit veranlasst, als dies in anderen Schulen, beispielsweise in den sogenannten Gelehrtengymnasien, der Fall ist.
Dass für den Unterricht in der Prima, sei es nun einer Realschule oder eines Gymna- siums, die Heranbildung der Schüler zur Selbstständigkeit im Studium die allergrösste Bedeutung hat, darüber sind wohl alle Pädagogen einig. Allein wenn dieser Grundsatz missverstanden und auf den speciellen, in den eigentlichen Unterrichtsstunden behandelten Stoff in übertriebener Weise angewendet wird, so pirgt er eine grosse Gefahr in sich. Die
Lehrstunden können alsdann ihrem eigentlichen Zwecke,— denn die Schule ist doch dazu da, dass in ihr gelernt werde— vollständig entfremdet werden und mehr oder weniger
*) So betrug 1864 die Gesammtzahl aller Stunden zu Breslau in Prima, ausschliesslich des Ge- sangunterrichts, aber einschliesslich aller facultativen Unterrichtsgegenstände, die natürlich von keinem Schüler alle benutzt werden, 39, in der Königl. Realschule zu Berlin 1859 ebenfalls 39, im Realgymnasium beträgt sie 42.


