Aufsatz 
Der mathematische Lehrstoff der Sekunda an unvollständigen Anstalten und seine Behandlung
Entstehung
Einzelbild herunterladen

òâ

45

Die durch diese Prüfung erworbenen Reifezeugnisse berechtigen zum Eintritt in alle zweige des Subalterndienstes, ausgenommen das Supernumerariat bei der Verwaltung der in- direkten Steuern und das Landmesser- und Markscheiderfach, für welches noch der Nachweis des einjährigen erfolgreichen Besuchs einer anerkannten mittleren Fachschule erforderlich ist.

Abgesehen von dem Wegfall der Obersekunda bleibt der seitherige Charakter der Schule einstweilen unverändert. Von der Umwandlung derselben in eine lateinlose Real- schule glaubte man zunächst absehen zu sollen. Würde sie geschehen, so müssten doch, da stets aus der Stadt und den Nachbargemeinden mehrere Knaben sich dem Studium zuwenden werden, progymnasiale Parallelklassen entweder für die 6 Jahrgänge oder mindestens für die 3 unteren Stufen errichtet werden. Die Zukunft muss lehren, ob eine solche Erweiterung und unter Umständen eine Ausgestaltung notwendig ist.

Wir sehen mit Vertrauen der Zukunft entgegen, nachdem bereits der hochlöbliche Magistrat den dankenswerten Beschluss gefasst hat, der Schule ein neues, würdiges Heim zu schaffen, und zweifeln nicht, dass auch die verehrliche Versammlung der Stadtverordneten ihre Zustimmung erteilen wird.

Möchte es uns vergönnnt sein, im neuen Schuljahr den Grundstein zum langersehnten Neubau zu legen!

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 26. 4pril, morgens 7 Uhr.

Den Schülern wird der Stundenplan diktiert. Darauf findet dis Prüfung der neu angemeldeten Schüler statt.

Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 25. April in den Vormittagsstunden anf seinem Amtszimmer entgegen.

Mitzubringen sind: 1) Das Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Anstalt. 2) Der Impfschein; bei Schülern, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, der Revaccinationsschein. 3) Der Geburtsschein.

Die Aufnahme in Sexta geschieht vorschriftsmässig nicht vor vollendetem 9. Lebens- jahre. Für die Aufnahme müssen durch eine Prüfung folgende Vorkenntnisse nachgewiesen werden:

1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;

2. Kenntnis der Redeteile;

3. Eine leserliche und reinliche Handschrift;

4. Fertigkeit, Diktiertes in deutscher und lateinischer Schrift ohne gröbere orthographische Fehler nicht zu langsam nachzuschreiben;

5. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;

5. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.