Aufsatz 
De Steineri revolutarum areis
Entstehung
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Quart. O. Müller. d. 4. Vortrag. Quint. Metz. e. Das Kaiserlied. Quart. Schnei- der. f. 5. Vortrag. Untertert. Grandpierre. g. 6. Vortrag. Sext. Pfaff. 6. Gesang: Auf Frankreichs Kriegserklärung, v. Bodenstedt. 7. Festrede des Oberlehrers Prof. Meister. 8. Gesang: Siegeslied der Deutschen, v. Weber. B. Die öffentliche Prüfung sämmtlicher Klassen wird Dienstag, den 5. September, morgens 8 12 Uhr, in folgender Ordnung stattfinden: Prima: Geschichte. Ober-Secunda: Lateinisch. Unter-Secunda: Griechisch. Ober-Tertia: Mathematik. Unter-Tertia: Griechisch. Quarta: Geschichte. Quinta: Französisch. Sexta: Geographie. C. Die Entlassung der Abiturienten findet am 6. September, morgens 9 Uhr, nach folgendem Programm statt: Gesang: Vater, Du in Himmelsauen, v. Abt. Abschiedsrede des Abiturienten Jakob Wahl. Erwiederungsrede des Unterprim. Wilhelm Peters. . Gesang: Vaterland, du heil'ges Land, v. Schulz. Entlassung der Abiturienten durch den Director. . Gesang: Abschiedslied.

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9 H= 5o

VII. Anfang des neuen Schuljahres.

Das neue Schuljahr wird Donnerstag, den 12. October, morgens 8 Uhr mit feierlichem Gottesdienst für die Schüler beider Confessionen eröffnet werden. Mitt- woch, den 11. October, von 9 Uhr vormittags an findet die Prüfung neu auf- zunehmender Schüler statt. Die Anmeldungen, die der Vater oder dessen gesetzlicher Stellvertreter vollzieht, nimmt der Unterzeichnete an diesem Tage von 8 Uhr vormittags an entgegen; dieselben können aber auch schon am 7., 9. und 10. Octo- ber erfolgen. Bei denselben sind einzureichen: 1. Der Geburtsschein, 2. Die Bescheinigung über die erste Impfung wie über die Revaccination, 3. ein Zeug- niss über den seither genossenen Unterricht resp. ein ordnungsmässiges Abgangszeugniss von der vorher besuchten Lehranstalt.

Der Unterzeichnete schliesst der unter II., Nro. 5 erwähnten Ministerial-Verfügung gemäss die Schulnachrichten mit folgenden Bemerkungen: Die Schule ist darauf bedacht, durch die den Schülern aufgegebene häusliche Beschäftigung den Erfolg des Unterrichts zu sichern und die Schüler zu selbstständiger Thä- tigkeit anzuleiten, aber nicht einen der körperlichen und geistigen Entwickelung nach- theiligen Anspruch an die Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler zu machen. In beiden Hinsichten aber muss die Schule auf die Unterstützung des elter- lichen Hauses rechnen. Es ist die Pflicht der Eltern und deren Stellvertreter, auf den