III. Chronik.
Von Verfügungen der Behörden iſt beſonders eine, nämlich die— auch im hieſigen Amtsblatte vom 30. Juli 1874 veröffentlichte—„Polizeiverordnung über die Schulpflich⸗ tigkeit und die Beſtrafung der Schulverſäumniſſe“, von allgemeinerem Intereſſe. Nach dieſer Verordnung beginnt die Schulpflichtigkeit mit dem nach Vollendung des ſechsten Lebensjahres des Kindes folgenden Schuljahre und endigt mit dem Schluſſe desjenigen Schuljahres, in welchem das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat. Es iſt alſo hiernach nicht mehr ſtatthaft, daß, wie es früher öfter geſchehen, Eltern ihre Kinder vor deren vollendetem vierzehnten Lebensjahre und wohl auch mitten im Schuljahre der Schule entnehmen. Die Androhung der Beſtrafung nicht ge⸗ nügend entſchuldigter Schulverſäumniſſe hat bereits die gute Folge gehabt, daß jetzt weit weniger Verſäumniſſe„wegen häuslicher Hülfe“ ſtattfinden, als dies früher der Fall war.
Ein— am 23. Oktober 1874 gefaßter— Beſchluß des Magiſtrats, Schulprogramme betr., werde hier beſonders der auswärtigen Leſer dieſer Blätter wegen erwähnt. Nach dieſem Be⸗ ſchluſſe ſoll bei der Einladungsſchrift der mittleren Bürgerſchule, ſowie einiger andern hieſigen Schulen, die Beigabe einer Abhandlung„inskünftige nicht mehr alljährlich, ſondern nur alle zwei oder drei Jahre erfolgen“. Es wird alſo im Frühjahre 1876 die Einladungsſchrift der mittleren Bürger⸗ ſchule keine ſolche Beigabe bekommen.
Am 17. November 1874 ſtarb Herr Simon, Vorſitzender des Schulvorſtandes der mitt⸗ leren Bürgerſchule. Die Schule bewahrt ihm ein dankbares Andenken; er hat es um ſie verdient.
Die Einrichtungen der Schule ſind noch immer dieſelben geblieben.
Bei Verhinderung von Lehrern leiſteten, außer mehreren ordentlichen Lehrern der Schule, die Herren Link, Diehl und Schweizer durch bereitwillige Aushülfe erwünſchte Dienſte.
Die Zahl der Verſäumniſſe war ſtärker als im vorigen Schuljahre. Sie betrug im Sommerhalbjahre 5,7 Prozent, im Winterhalbjahre 4,9 Prozent. Beſonders im Juni und Juli herſchten Maſern. Daß das Winterhalbjahr ein günſtigeres Ergebnis als das Sommerhalbjahr bietet, kommt außerdem beſonders von dem im Oktober ſämmtlichen Klaſſen mitgetheilten oben erwähnten Erlaſſe mit Bezug auf Schulverſäumniſſe.
Am unentgeltlichen Schwimmunterrichte in der Anſtalt des Herrn Gerlach bethei⸗ ligten ſich 81 Schüler der I. II. und III. Klaſſe. Begonnen wurde am 5. Juni, geſchloſſen am 10. September. Von den 81 Theilnehmern konnten
frei ſchwimmen. an Blaſen gar nicht am Anfang 23 16 42 am Ende 42 25 14


