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Die deutsche Schule hat sich in den letzten Jahren gewaltig fortentwickelt, und ein neues reges Arbeiten, Unterricht und Erziehung den Anforderungen einer neuen Zeit anzupassen, zeigt sich allenthalben, so daß es nicht unnötig erscheint, die Eltern in Kürze aufzuklären:
„Alles ist im Flusse“ kann man mit dem griechischen Philosophen Heraklit bezüglich des deutschen Schulwesens sprechen. Die moderne Schule entwickelt sich zur Arbeits-— schule. Das Wort wird von vielen mißverstanden und daher oft als Schlagwort gebraucht von solchen, die kaum wissen, was„Arbeitsschule“ bedeutet.
Die Arbeitsschule will den Schüler zur Eigentätigkeit erziehen und ihn dadurch zu persönlicher Selbständigkeit führen, und zwar durch Arbeit. Unter Arbeit ist sowohl körperliche, als geistige verstanden. Die geistige Arbeit der Schule ist wiederum eine doppelte: die wissenschaftliche und die erzieherische.
Was die wissenschaftliche Neuordnun g betrifft, so fielen für die Selekten- schule diese Neuordnungen gleichzeitig in die mit Ostern 1⁰19 begonnene Periode des Umbaus aus einem unvollständigen Progymnasium alten Stils, das mit dem Lateinunterrichte beginnt, und einer unvollständigen Realschule, sowie einer Vorschule mit einem System von vier sinnwidrig kombinierten Klassen Vorschule 3 und 2, Vorsch. I und VI, V und IV. UIII und OIII. zu einem Reform-Progymnasium Frankfurter Svstemsmiteng- lischem Ersatzunterricht, wodurch auch der Uebergang auf die Ober- stufe des Reform-Realgymnasiumsgewährleistet wird.
Kaum näherte sich der Umbau seinem Ende, als das Reform-Gymnasium, durch die Neuordnung des höheren Schulwesens ernsdlich gefährdet, sich eine Reihe Reformen ge— fallen lassen mußte, bis es dann mit Ostern 1925 durch eine Verfügung des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 14. März 1925, U II Nr. 400. I in die allgemeine Neuordnung eingegliedert wurde. Wegen ihrer Bedeutung sei die Ver-— fügung hier wiedergegeben:
Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Zerlin W 8, den 14. März 1025. U II No. 400. 1.
Die Stundentafel der Reformgvymnasien, die besonders genehmigt worden sind, ist von VI—IV die des Reformrealgymnasiums, von UIII ab die der gymnasialen Studienanstalt.(B 6 meines Frlasses vom 31. Oktober 1924— UII 1914 1—(Zentrbl. S. 285.)
Der hier von UIIl ab vorgesehene besondere Musikunterricht fällt fort. Die hierdurch freiwerdenden Stunden werden unter Ausgleich des Mehrbedarfs an Gesamtstunden der Unterstufe so verteilt, daß in OII 1 Wochenstunde mehr das Deutsche, in UÜIIIUII ie 1 Wochenstunde das Lateinische erhält, das in OI 1 Wochenstunde abgibt.
Somit ergibt sich nachstehende Stundentafel des Reformgym-
nasiums F


