Aufsatz 
Aristophanes und Aristoteles oder über ein angebliches Privilegium der alten attischen Komödie
Entstehung
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Frühjahrs⸗ und Herbſtferien je 14 Tage vom Schluſſe des Semeſters an dauern, 4. dagegen aber die Ferien an den Herbſttagen und Faſtnacht ausfallen, 5. die 4 Pfingſttage da⸗ gegen frei verbleiben ſollen. Am 21. März hielt die Schule zum erſtenmale in dem feſtlich geſchmückten Prüfungslocale eine Vorfeier des Geburtstages Sr. Majeſtät des Kaiſers und Kö⸗ nigs mit Geſang und Declamation ab, wobei der Inſpektor die beſondere Bedeutung dieſer Feier für die Schule in ſeiner Anſprache darlegte.

Von den während des Schuljahres 1872/73 eingegangenen Verfügungen des Königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums zu Kaſſel heben wir nachſtehende als von allgemeinerem Intereſſe hervor:

Vom 14. Mai, 17. Juli, 26. October 1872. Die Geburtstagsfeier Sr. Majeſtät des Kaiſers und Königs an den höheren Lehranſtalten des Preußiſchen Staates betreffend.

Vom 8. Juni 1872. Die Unabkömmlichkeit öffentlicher Lehrer im Falle einer Mobilmachung betreffend..

Vom 4. Juli 1872. Das Verbot der Theilnahme an religiöſen Vereinen für Schüler höherer Unterrichts⸗Anſtalten betreffend.

Vom 7. Auguſt 1872. Die Nationalfeier am 2. September betreffend.

Vom 7. September 1872. Qualität und Beſoldungsverhältniſſe der evangeliſchen und katholiſchen Religionslehrer an den höheren Lehranſtalten betreffend.

Vom 24. October 1872. Gutächtliche Aeußerung über die Organiſation des Realſchul⸗ weſens betreffend.

Vom 25. November 1872. Anerbieten der Adminiſtration des Rudolfinums in Wien zur unentgeltlichen Unterkunft von 300 Profeſſoren und Lehrern aller Länder während der Wiener Weltausſtellung betreffend.

Vom 14. Dezember 1872. Gegenſeitige Mittheilung der Ausſchließung von Schülern höherer Lehranſtalten wegen ſchwerer Vergehen in den Provinzen Rheinland, Weſtphalen und Heſſen⸗Naſſau durch die bezüglichen K. Provinzial⸗Schulcollegien betreffend.

Vom 18. Dezember 1872. Empfehlung derDeutſchen Schulgeſetz⸗Sammlung, Central⸗ Organ für das geſammte Schulweſen im Deutſchen Reiche, in Deutſch⸗Oeſterreich und in der Schweiz, von dem Seminarlehrer a. D. Dr. Eduard Keller zu Berlin zur Anſchaffung betreffend.

Vom 17. Januar 1872. Ausſtellung der Abgangszeugniſſe für Schüler höherer Lehran⸗ ſtalten betreffend.