Aufsatz 
Festschrift zur Jubiläums-Feier des 50jährigen Bestehens der Unterrichtsanstalten der Israelitischen Religionsgesellschaft zu Frankfurt a.M. 1903
Entstehung
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Abraham ist diesem Befehle nachgekommen, und im Geiste und in der Wahrheit hat er dieses Opfer vollbracht, wenn auch in dem äusseren Verlaufe der Begebenheiten im letzten Augenblicke ihm der Sohn wieder geschenkt worden ist. Wir dürfen in dieser Wendung zunächst symbolisch eine göttliche Kundgebung für die Abschaffung der Menschenopfer, die zu den kanaanitischen Greueln jener Zeit gehörten, erblicken. B¹) Dann aber bietet Abraham den Typus des vorbildlichen Vaters, der den Gedanken der Gottes- kindschaft seines Sohnes erfasst und in die Tat umgesetzt hat. Abraham lehrt die Väter aller Zukunft, auf den Befehl Gottes sich von ihren Kindern loszusagen.

Aber auch der umgekehrte sittliche Konflikt kann eintreten. Man muss im Auge behalten, was der biblische Erziehungsge- danke mit bezweckt hat, indem er den Eltern eine so erhabene Stellung einräumte. Die Eltern haben nach ihm die göttlichen Lehren und Gebote an die Jugend zu vermitteln. Sie sollen die ersten Erwecker einer sittlichen Lebensführung und Lebensan- schauung in dem nachwachsenden Geschlechte sein. Ihre päda- gogische Aufgabe ist es, durch frühe Gbung und Gewöhnung den göttlichen Erziehungsplan ermöglichen und verwirklichen zu hel- fen, die Jugend anzuleiten, sich in unsere geschichtlichen Er- innerungen und in die Gesetze für unser Tun zu versenken und daraus die Fähigkeit zur weiteren Selbsterziehung und sittlichen Lebensgestaltung zu schöpfen. Die Eltern einer jeden Generation sollen mitten im Wandel der Zeiten, mitten in einer rastlos sich verändernden Welt die Stetigkeit des biblischen Geistes und des biblischen Lebens unter den Bekennern verbürgen. Aus dieser religiösen Zweckbestimmung der elterlichen Hoheitsrechte ergeben sich aber auch sittliche Schranken für die elterliche Herrschaft und die Schranken des kindlichen Gehorsams. Denn der gött- liche Erziehungsplan ist das Höchste, er muss unter allen Um- ständen verbürgt sein, seine Verwirklichung darf auch nicht durch die Eltern gefährdet werden.

Wohl ist es wahr, dass an der Spitze der sozialethischen Verordnungen der Zehngebote das Gebot der Elternverehrung

31) Schmidt, Encyklopädie etc.Pädagogik des alten Testaments von Oehler.

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