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Die Austheilung der Censuren und die Collocation der Schüler nach ihren Gesammtleistun- gen erfolgt hierauf, als Privatact der Schule, in den Classenzimmern.
Alle Freunde der Jugendbildung, insbesondere die Eltern und Angehörigen der Schüler, werden recht sehr um freundliche Theilnahme an der öffentlichen Prüfung und Schlussfeierlichkeit gebeten.
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Das neue Schuljahr wird Montag den 16. April, vormittags 8 Uhr, im Prüfungssaale mit Choralgesang(Nr 2 des Gesangbuches) und Gebet eröffnet werden.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnasium, welche unter Vorlage eines Tauf- oder: Geburtsscheines und eines Zeugnisses über den bisher genossenen Unterricht erfolgen müssen, ist der Un- terzeichnete in den Vormittagsstunden der drei letzten. Tage, der Osterwoche(am 12. 13. und 14. April) anzunehmen bereit.
Die Angemeldeten müssen, wenn sie nicht unmittelbar vorher ein anderes kurhessisches Gymnasium besucht haben, sich einer Prüfung unterziehen und haben sich zu derselben, mit Feder und Papier ver- sehen, Montag den 16. April, vormittags 8 Uhr, im Prüfungssaale des Gymnasiums einzufinden.
Wer in die Sexta eintreten will, muss in der Regel das neunte Lebens'iahr zurückgelegt haben. Die Vorkenntnisse, welche für diese Classe verlangt werden, sind: a) Fertigkeit im deutlichen und nach- Verhältniss dieser Altersstufe ausdrucksvollen Lesen und im Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) Fähigkeit, eine kurze Geschichte mündlich und schriftlich ohne allzu grobe Fehler nachzuerzählen; c) Fertigkeit im Rechnen der vier Species mit ganzen Zahlen; d) Kenntniss biblischer Geschichten. Vor- kenntnisse in der lateinischen Sprache sind hienach zur Aufnahme in die Sexta, in welcher Classe- diese Sprache von ihren ersten Anfangsgründen an gelehrt wird, nicht erforderlich.
Auch jelzt wieder glaubt der Unterzeichnete im Interesse des Gymnasiums und der betreffenden Schüler den von ihm bei mehreren Veranlassungen geäusserten Wunsch, der übrigens in den letzten Jahren gie erfreulichste Beachtung gefunden hat, aussprechen zu müssen, dass Eltern, welche ihre Söhne für das hiesige Gymnasium bestimmt, haben, dieselben, wo es die Verhältnisse nur irgend gestatten, was bei: Söhnen einheimischer Eltern immer der Fall sein dürfle, nicht durch Privatunterricht für eine höhere Classe als Sexta vorbereiten lassen, sondern vielmehr, um eine gründliche und vollständige Ausbildung derselben in allen Gegensländen, welche in den Kreis des Gymnasialunterrichts gehören, nach Möglichkeit. zu sichern, von der Sexta an dem Gymnasium übergeben mõôchten.
Fulda, am 17. März 1855.
Harl Schraorlte, Gymnasial-Director.


