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will mit ihrer„Barſchaft an Wein und Hausgerät, desgleichen mit ihren beſten Feldgütern die Gläubiger befriedigen, Geld aber iſt bei ihr nicht zu haben“. Desgleichen muß Tönnes von Schweighauſen, der„im ſchwediſchen Kriegsweſen“ dem Stiefſohn des Lehrers Münſter 4 Ohm Wein für 14 Thaler verkauft hat, im Jahre 43 ſich mit dem bedenk⸗ lichen Troſte abfinden laſſen, daß er„kontentiert werden ſolle, falls von dem beſagten Stiefſohn noch etwas vorhanden ſei“. Draußen freilich ſah es nicht beſſer aus. Mußte doch die Stadt ſelbſt dem Prälaten vom Kloſter Arnſtein die rückſtändigen Abgaben von ſeinen hieſigen Gütern für die 4 Schwedenjahre erlaſſen. Die natürliche Folge der Geldarmut war ein gewiſſes Zurückgreifen auf die alte Naturalwirtſchaft; ſo wurde im Jahre 43 am 3. November„uff der Kellerey vom Gericht im Beiſein des Zollſchreibers decretiert, daß man im Herbſt an Schulden das rot Viertel Wein ſoll geben und annehmen für 13 ½ Alb., und das Viertel weißen Wein für 12 Alb.“ ¹) Die unteren ſtädtiſchen Beamten, die Kuh⸗, Schaf⸗ und Schweinchirten, die früher eine beſtimmte Summe Geldes erhalten hatten, bekommen nun ihren Lohn in Naturalien, und dem ſtädtiſchen Wachtmeiſter wird„vor ſeine Belohnung und Ergötzlichkeit zuerkannt, zwei Fuder Wein und nit darüber vor frei zu verzapfen“.
Noch ein anderes Übel brachte die lange Dauer des Krieges mit ſich. Bei der herrſchenden Unſicherheit ſuchten viele Vertriebene Schutz in den ummauerten Städten, darunter auch mancherlei Perſonen zweifel⸗ haften Charakters. In der neuen Hospitalordnung von 1643 wird den Hospitalmeiſtern geboten, ſolcherlei„Geſindel“, das im Hospital etwa Aufnahme oder Anſtellung gefunden, auszuweiſen und darauf zu achten, daß das Haus von dergleichen Leuten nicht beſchwert werde. Für das Vorhandenſein ſolcher Elemente ſpricht auch die folgende Notiz im Niederlahnſteiner„Armenzinsbuch“. Der Hospitalmeiſter Joh. Weinbach war 1647 dem Hospital bei der Rechnungsablegung 50 Gulden ſchuldig geblieben. Bald darauf wird der Witwe desſelben„wegen deren nun etliche Jahr erhaltenen Fündlingskinder“ an dieſem Rezeß durch den Amtmann Lothar Freiherrn von Metternich 50 Gulden nachgelaſſen.
Das Schlimmſte, was der Krieg mit ſich brachte, war die zunehmende Verrohung der Gemüter, die ſich beſonders in der großen Menge der Klagen wegen gefallener Scheltworte kundgiebt.
¹) Derſelbe Preis wird im Jahre 1646 feſtgeſetzt.


