Aufsatz 
Die Entwicklung des lateinischen höheren Schulwesens in Frankfurt/M
Entstehung
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Über die Erweiterung der Berechtigungen der Oberrealschulen ist amtlich noch nichts bekaunnt gegeben. Nach den alten Bestimmungen standen den Abiturienten der Oberrealschulen noch folgende Berufe offen:

1. Studium der Mathematik und Naturwissenschaften auf der Universitat und Zulassung

zur Prüfung für das höhere Lehramt.

2. Höherer Staatsdienst in:

a) Hochbau-, Bauingenieur-, Maschinenbaufach;

b) Berg-, Hütten-, Salinen-Verwaltung;

c) Forstfach;

d) Post- und Telegraphendienst;

e) Schiffsbau- und Maschinenbaufach der Kaiserlichen Marine; f) Steuerfach.

Weist ein Ober-Realschul-Abiturient durch eine an einem Realgymnasium abzulegende Einzel-Prüfung im Lateinischen die erforderlichen Kenntnisse nach, so ist ihm weiter gestattet:

1. Studium der neueren Sprachen.

2. Offizier-Karriere in der Armee und Marine.

Ferien-Ordnung.

Osterferien: 14 Tage vom Sonntag Palmarum ab. 31. Marz bis 14. April.

Pfingstferien: Vom ersten Festtage bis zum Mittwoch nach Püngsten. 26. bis 29. Mai einschließlich.

Sommerferien: 4 Wochen vom ersten Sonntag im Juli ab, und außerdem der auf diese

Zeit folgende Montag. 7. Juli bis 5. August einschließlich. Michaelisferien: 14 Tage vom Sonntage der Michaeliswoche ab. 22. September bis 6. Oktober. Weihnachtsferien: 14 Tage vom 24. Dezember bis 6. Januar einschließlich.

Nàhere Bestimmungen.

1. Der auf die Ferien folgende Montag ist zur Aufnahmeprüfung sowie zu etwaigen Mitteilungen an die am Orte anwesenden Schüler zu verwenden. Der Schulaunterricht ist am Dienstag Morgen zu beginnen.

2. a) Der Unterricht ist am Mittage des 23. Dezember zu schließen. b) Den nicht am Orte anwesenden katholischen Schülern ist am 7. Januar Urlaub zu erteilen, soweit derselbe zu ihrer Rückreise erforderlich ist.

Fallt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, so ist mit dem Schulunterricht erst am folgenden Dienstag zu beginnen.

Das neue Schuljahr beginnt am 15. April. An diesem Tage haben sich die der Real- schule bereits angehörenden Schüler um 7 ½ Uhr in ihren Klassenzimmern einzufinden; die zur Aufnahme in die Klassen VII angemeldeten(mit Abgangszeugnissen versehen) um dieselbe Zeit in der Aula, die in die unterste Vorschulklasse eintretenden Knaben um 11 Uhr.

Der regelmaßige Unterricht beginnt für die Realschule Dienstag, den 16. April, um 7 Uhr, für die Vorschulklassen um 8 Uhr.