Aufsatz 
Die Chinesen auf den Philippinen. Eine historische Skizze
Entstehung
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Die Programm-Nr. 3 wurde zu diesem Zwecke von Herrn J. D. Manæzer, Professor an der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Leitmeritz, komponiert und der Anstalt freundlichst zur Verfügung gestellt, wofür demselben an diesem Platze der Dank ausgesprochen wird. Um das Gelingen der schönen Feier haben sich ausser den Festkomitémitgliedern Professor P. Lissner, Resch, Blumentritt, Hirsch, Watznauer und Laier auch noch die Professoren Heller, Teubner und Mann verdient gemacht, welche für die würdige Ausstattung des Festsaales bemüht waren.

Am 22. Juni d. J. wurde die Inthronisation des hochwürdigsten Herrn Bischofs Dr. Anton Ludwig Frind mit besonderer Feierlichkeit begangen, woran sich die gesammte Austalt betheiligte.

Die Anstalt hatte sich auch in diesem Schuljahre der überaus wohlwollenden Fürsorge der löblichen Gemeindevertretung der Stadt Leitmeritz zu erfreuen, welche mit der grössten Opferwilligkeit für die gedeihliche Fortentwicklung der unter ihrem Patronate stehenden Schule sorgte. Nach der vor Beginn des Schuljahres erfolgten definitiven Besetzung der Lehrstelle für französische und deutsche Sprache durch Herrn Leopold Hirsch sind nunmehr nach dem Real- schulgesetze für Böhmen an der Anstalt überhaupt nur noch 2 systemisirte Stellen zu besetzen. Die Anträge der Direktion bezüglich der schon oben angeführten sonstigen Veränderungen im Lehr- personale wurden genehmigt, und für die alljährlich wiederkehrenden sachlichen Bedürfnisse der Anstalt wurde mit gewohnter Zuvorkommenheit Sorge getragen. Ausserdem wurden die Kosten zur Vermehrung der Einrichtungsstücke in mehreren Schulzimmern und im naturhistorischen Kabinete, sowie die für einen nothwendigen Umbau im Realschulgebäude bewilligt und die Adaptierungsarbeiten im Winterturnlokale durchgeführt.

Als Mitglieder der Realschuldeputation, welche mit dem freundlichsten Entgegenkommen und voller Sachkenntnis für die Interessen der Anstalt eintrat, fungierten folgende Herren: Obmann: J. U. Dr. Franz Schlesinger, Landesadvokat, J. U. Dr. Alois Funke, Landesadvokat, Josef Krombholz, Kaufmann, Eduard Salomon, Zimmermeister und Hermann Blômer, Buchhändler. Das Amt eines ökonomischen Referenten bekleidete mit bewährter Umsicht Hr. Stadtrath A. Schams.

Der Berichterstatter erfüllt nur eine angenehme Pflicht, indem er an dieser Stelle im Namen des Lehrkörpers der löblichen Gemeindevertretung, dem Herrn Bürgermeister Dr. W. Fleischer, dem löblichen Stadtrathe, der löblichen Realschuldeputation und dem Herrn ökono- mischen Referenten den verbindlichsten Dank für das der Realschule in diesem Schuljahre bewie- sene Wohlwollen mit dem Wunsche ausspricht, ihr dasselbe auch in Zukunft erhalten zu wollen.

XI. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1. Erlass des h. k. k. Landesschulrathes vom 4. August 1878, Z. 14092, durch welchen eröffnet wird, dass der h. Ministerial-Erlass vom 7. April 1878, Z. 5416, betreffend die Auf- nahme von Schülern in die unterste Klasse einer Mittelschule, auch auf die mit dem Oeffent- lichkeitsrechte verschenen Privatschulen Anwendung zu finden habe.

2. Erlass des h. k. k. Landesschulrathes vom 9. Dezember 1878, Z. 27526, womit zur Schonung der Sehorgane der Schüler und insbesondere zur Verhütung der Ueberhandnahme der Kurzsichtigkeit unter der Schuljugend spezielle Weisungen ertheilt werden.

3. Erlass des h. k. k. Landesschulrathes vom 27. Dezember 1878, Z. 26699, womit auf Grund des aus Anlass einer von mehreren Stadtgemeinden Böhmens unmittelbar eingebrachten Petition um Anordnung einer grösseren Stabilität der Lehrbücher und Herabminderung der übrigen Anforderungen bezüglich der Lehrmittel in den Volks-, Bürger-, Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten herabgelangten Erlasses Sr. Excellenz des Herrn k. k. Ministers für Cultus und Unterricht vom 11. Dezember 1878, Z. 19214, die betreffenden Weisungen gegeben werden.

4. Erlass des h. k. k. Landesschulrathes vom 27. Jänner 1879, Z. 2130, womit die bisher bezüglich der Bestimmung der allgemeinen Zeugnisklasse giltige Norm dahin abgeändert wird, dass die III. allgemeine Fortgangsklasse einem Schüler zu ertheilen ist, wenn derselbe in der Hälfte oder in der Mehrzahl der obligaten Lehrgegenstände nicht entsprochen hat.

5. Verordnung Sr. Excellenz des Herrn k. k. Ministers für Cultus uud Unterricht vom 15. April 1879, Z. 5607, betreffend einen Normallehrplan für Realschulen sammt den zugehörigen Instruktionen.

6. Erlass des h. k. k. Landesschulrathes, womit angeordnet wird, dass der 24. April 1. J. anlässlich der Feier des 25. Jahrestages der Vermählung Ihrer k. und k. Apostolischen Majestäten an allen öffentlichen Lehranstalten als ein ausserordentlicher Fest- und Ferialtag begangen werde.

7. Erlass des h. k. k. Landesschulrathes, durch welchen die mit dem h. Ministerialerlasse vom 12. April 1877, Z. 5331 den Realschulabiturienten in Betreff der schriftlichen Maturitäts- prüfung gewährte Erleichterung an den deutschen Realschulen auch auf das laufende Studien-

ahr ausgedehnt und weiters gestattet wird, dass die in§. 17 der Prüfungsvorschrift vom 9: Nlai 1872 vorgesehene Erleichterung schon in diesem Jahre Platz greifen dürfe.

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