Aufsatz 
Vie et Satires de Mathurin Régnier
Entstehung
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Mittwoch den 1. September. Morgens 78 Serta und Quinta. Religion: Eyſert. Rechnen: Seck. 8 9 Quarta. Latein: Schmitz. Geſchichte Eyſert. 9 10 Untertertia: Latein: Bloemer. Franzöſiſch: Heſſe. 1011 Obertertia. Griechiſch: Neuß. Latein: Lückenbach. Nachmittags 23 Unter⸗ und Oberſekunda. Mathematik: Breuer. Geſchichte: Wahle. 3 3 ½ Oberſekunda. Griechiſch: Neuß. 3 ½ 4 ½ Unterprima. Griechiſch: Iltgen. Franzöſiſch: Bloemer.

Donnerstag den 2. Septenber.

Feier des Tages von Sedan und Entlaſſung der Abiturienten: Morgens 8 Uhr Hochamt als Schlußgottesdienſt für die kathol. Schüler. Halb 10 Uhr feierlicher Schulactus im großen Rathausſaale: Geſang, Deklamationen, Duett für Violine und Klavier, Feſtrede des Direktors, Abſchiedsrede des Abiturienten Balthaſar Pörtner, Schlußgeſang. Sodann Verteilung der Cenſuren in den Klaſſenzimmern.

Zur Nachricht.

Das neue Schuljahr beginnt Freitag den 8. Oktober, morgens 8 Uhr, mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler; diejenigen Schüler, die an einem anderen Gymnaſium oder an einem vollberechtigten Progymnaſium durch Conferenzbeſchluß in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſo wie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört, ſind von der Prüfung befreit. Zugleich werden auch diejenigen von unſern Schülern geprüft, deren Aufſteigen von dem Beſtehen einer Prüfung abhängig gemacht iſt.

Schüler, die bereits einer anderen Lehranſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Ab⸗ gangszeugnis mitbringen; Cenſuren reichen nicht aus. Impfſcheine reſp. Revaccinationsſcheine ſind vorzulegen. Anmeldungen neu eintretender Schüler nimmt der Unterzeichnete am 7. Oktober im Gymnaſialgebände entgegen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß für die Wahl der Wohnung die Genehmigung des Direktors erforderlich iſt. Zugleich füge ich für die hieſigen Hauswirte der Schüler hinzu, daß ſie verpflichtet ſind, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Disciplin zu unterſtützen und auf die Beobachtung der Schulgeſetze durch die ihnen anvertrauten Schüler zu achten. Namentlich ſind ſie dafür verantwortlich, daß die Schüler die geſetzmäßige Arbeitszeit von 5 7 Uhr innehalten und zu ihren Studien verwenden, daß dieſelben im Winter nach 7 Uhr abends, im Sommer nach 8 reſp. 9 Uhr abends ohne vorherige Erlaubniß des Ordinarius das Haus nicht mehr ver⸗ laſſen, daß keine Trinkgelage und lärmenden Zuſammenkünfte auf ihren Zimmern gehalten werden und daß überhaupt Sitte und Anſtand gewahrt bleibt. Sie ſind verpflichtet, die etwa vorgekommenen Ungehörigkeiten den Lehrern bei ihren Beſuchen mitzuteilen, damit die Schule in den Stand geſetzt werde, rechtzeitig einzuſchreiten und die Schüler vor größeren Verirrungen und härteren Strafen zu bewahren. In dieſer Beziehung mache ich die Hauswirte insbeſondere auf die oben mitgeteilte Verfügung des Herrn Miniſters der geiſtlichen⸗ Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten vom 10. Juni dieſes Jahres aufmerkſam.

Der Gymnaſial⸗Direktor

Dr. Bernh. Wernete.