9
C. Vertheilung der Lehrgegenstände nach den Classen.
II. V III. IV. V. VI. Lehrstunden. Nahrsnnden ſehracinden, Lehrstunden. Lehrstunden. Religion... 2 2 2 3 3 Peutseh.... 2 2 2 3 3 Patein 3 10 10 10 9 9 Griechiseh.. 6 ah,=— Französisch.... 2 2 2 3— Geschichte und Geographie 3 3 3 2 2 Mathematik 4 3 3 3 4 Naturgeschichte.... 2 1(i. S.) 2 2 Physik. 1———— Freihandzeichnen.... V—— 2 2 2 Schreiben...——— 3 3 Gesang..... V 1 2 2 2 2 Summe der Lehrstunden. 31 32 32 32 30
Statt des griechischen Unterrichtes erhielten die Realisten Unterricht im Englischen, in der Chemie, im geometrischen Zeichnen, in der darstellenden Geometrie und im Bau- zeichnen.(S. Uebersichtsgegenstände.)
II. Auszüge aus den Verfügungoen der vorgesetzten Königl. Behörden.
1. Erlass Königlichen Cultusministeriums vom 1. Mai 1873, die Aufnahme von Eleven in die Civil-Abtheilung der Königlichen Central-Turnanstalt in Berlin betreffend.
2. Rescript Königlichen Provinzialschulcollegiums vom 31. Mai 1873, den Eintritt in die allgemeine Wittwen-Verpflegungsanstalt in Berlin betreffend.
3. Rescript Königlichen Provinzialschulcollegiums vom 25. Juni 1873, wonach von denjenigen Programmen, welche auf die deutsche oder die preussische Geschichte Bezug haben, ein Exemplar an das Directorium der Königlichen Staatsarchive in Berlin einzusenden ist.
4. Prlass Königlichen Cultusministeriums vom 30. Juni 1873, die Civil-Versorgung der Militärpersonen des Heeres und der Marine betreffend.
5. Erlass Königlichen Cultusministeriums vom 7. Juli 1873, die Serviszulagen der Gymnasiallehrer betreffend.
6. Rescript Königlichen Provinzialschulcollegiums vom 21. Juli 1873, die Sedanfeier
betreffend. 2


