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VII. Kl. Halb ausgeführte Köpfe und Landschaften. Erste Regeln der Perspektive und wöch. 2 St. Anwendung derselben. Derselbe. r VI. Kl. Ausgeführtere Köpfe und Landschaften. Fortsetzung der Regeln der Perspek-
wöch. 2 St. tive und Anwendung derselben. Derselbe. Freiwillige Zeichenstunde.
wöch. 2 St. Perspektiv-, Kopf- und Landschaftzeichnen in Feder und Tusch. 3) Singen. 1. Vl Kl. Gehör- und Stimmübungen. Das Wesentlichste aus der Gesangschule von G.
wöch. 2 St. Anthes bis pag. 106. Eingestreut Wurden ein- und zweistimmige Lieder aus dem »Sängerhain« von Erk und Greef.. 2. VII. Kl. Wiederholung und Fortsetzung des Früheren nach obiger Schule. Zwei- und wöch. 2 St. dreistimmige Lieder,(besonders Volkslieder) wie oben. 3. Nachhilfeklasse. Wiederholung des Vorstehenden; einstimmige Choräle und Lieder. wöch. 1 St. 4. Knabenchor. Drei- und vierstimmige Lieder; die Sopran- und Altstimme der Gesänge für wöch. 1 St. den gemischten Chor. 5. Männerchor. Drei- und vierstimmige Lieder und Chöre; die Tenor- und Bassstimme, wie wöch. 1 St. vorstehend.— 6. Gemischter Chor. Choräle, Lieder, Hymnen, Chöre(von Mendelssohn-Bartholdy, Taubert, Händel, Haydn, Marcello u. A.) Christ. 4) Körperübungen. Kl. I—VIII. Im Sommer Riegenturnen, im Winter Einüben der Vorturner nach Jahn, von wöch. 4 St. Eiselen und Spiess. de Laspée.
C. Aesthetische Bildung.
Zur Ausbildung des Sinnes für Schönheit bietet die hiesige Stadt durch ihre Museen, Konzerte, Schauspiele, Bälle, Gesellschaften, Kunstvereine verschiedener Art etc. vielfache Ge- legenheit, deren Benutzung den Schülern gestattet wird, soweit es zweckmässig erscheint und die Gesetze es erlauben.— Auch fehlt es nicht an Gelegenheit zu Privatunterricht in der Musik, im Zeichnen, Malen, Tanzen, Reiten, Fechten und Schwimmen,— letzteres im Rhein zu Biebrich. Der Reitunterricht, an welchem im verflossenen Jahre 11 Schüler Theil nahmen, wird, jedoch nur an Zöglinge der beiden obersten Klassen, von einem dazu angestellten Reit- lehrer um ermässigten Preis ertheilt.— Die unerbindſichen und unentgeltlichen Gesang- und Zeichenstunden für Schüler, welche zu diesem Unterricht nicht mehr verpflichtet sind, waren in diesem Jahre erstere von 11, letztere von 6 Theilnehmern besucht.,
D. Disciplin.
Das Ueberwachen der Schüler ausserhalb der Schule ist in hiesiger Stadt nur unter thä- tiger Mitwirkung der Aeltern, der Hauswirthe und der Polizei möglich. An diese erlaubt sich daher
das Gymnasium hier die Bitte, es darin nach Kräften zu unterstützen.— Mit Ausnahme ei- nes Falles sind gröbere Vergehen an der Anstalt in diesem Jahre nicht vorgekommen. Das Betragen der Schüler ist im Ganzen gesittet und anständig.— Die für die beiden höheren
hiesigen Lehranstalten, das Gelehrten- und das Real-Gymnasium, bisher nur provisorische Disci- plinargesetze sind jetzt von Herzoglichem Hohen Staatsministerium, Abtheilung des Inneren, de- finitiv als solche eingeführt worden und können nun den Schülern gedruckt in die Hände ge- geben werden.


