Aufsatz 
Urkunden-Regesten aus dem alten Bistritzer Archive : II. Teil: von 1491-1516 : Fortsetzung der vorjährigen Programmabhandlung
Entstehung
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73 XIV. Ferien.

Die Weinleseferien dauerten vom 27. Oktober bis 2. November, die Christferien vom 24. December bis 3. Januar, die Semestralferien vom 24. bis 29. Januar, die Oster- ferien vom 21. bis 28. März und die Pfingstferien vom 12. bis 16. Mai Schulfreie Tage waren sonst der 22. November und der 17. Mai als Markttage, Epiphanias, Maria Reinigung, Maria Verkündigung, Christi Himmelfahrt und Peter und Paul als Festtage, endlich der Nachmittag des 7. und der Vormittag des 8. Februar wegen dem Aschermittwoch und der Tag des Schulfestes. Ausserdem fielen aus zwei Nachmittage wegen Lehrproben und zwei wegen Leichen. Der 25. Juni, der Tag des Gustav-Adolf-Vereins-Festes und der 30. Juni wurden vom Direktor freigegeben.

XV. Visitationen.

Visitiert wurde die Anstalt von Sr. Hochwürden Herrn Gottlieb Budaker in der Zeit vom 9. bis 15. Februar, daran schloss sich eine Konferenzsitzung, welcher der Lehr- körper manche wertvolle Anregung verdankt. Von Sr. Hochwohlgeboren dem k. ung. Schul- inspektor Herrn Dr. Julius Csernätoni wurde die Anstalt am 7. und 8. Juni 1894 einer Visitation unterzogen, deren Ergebnis, was namentlich den magyar. Sprachunterricht in ei- nigen Klassen betrifft, als sehr befriedigend bezeichnet wurde.

XVI. Schluss des Schuljahres 189394 und Beginn des Schuljahres 1894 95.

Die Visitationen werden am 21., 22. und 23., die öffentlichen Prüfungen am 26. und 27., die Promotion am 28. Juni stattfinden. Bei letzterer wird die Direktion in der an- genehmen Lage sein, zwei Spenden einiger Schulfreunde zwei würdigen Schülerinnen zu überreichen.

Schliesslich dankt die Direktion für alle Beweise freundlichen Wohlwollens, welche die Bistritzer ev. Mädchenschule A. B. auch im Jahre 1893 94 so reichlich erfahren und giebt bekannt, dass das Schuljahr 1894 95 am 1. September 1894 beginnt.

Die Einschreibungen werden auf den 1. September, die Nach, Nachtrags- und Aufnahmsprüfungen auf den 3. September, der Beginn des Unterrichtes nach der feierlichen Aufnahme der neuen Schülerinnen auf den 4. September fallen.

Zur Aufnahme ist die Beibringung des Taufscheines für die nichtevangelischen Schülerinnen, die des Impfscheines für alle, die von Zeugnissen für solche Schülerinnen unbedingtes Erfordernis, welche von anderen Anstalten kommen.

Bistritz, im Juni 1894. Carnl Weingärtner,

Direktor der ev. Elementar- und Bürger-Mädchenschule A. B.