An seinem Abzuge nahmen Lehrer und Schüler den innigsten Antheil und sprachen darin die Anerkennung aus, die seinem biedern Mitwirken zu den höheren Zwecken unseres Gymnasiums gebührt. Sein Abzug am 21. No- vember wurde uns um so fühlbarer, als sein Dienstnachfolger durch man- cherlei Rücksichten verhindert war, in die offene Lehrstelle sogleich einzu- treten, und dieser wichtige Unterrichtszweig längere Zeit provisorisch ver- sehen werden musste. Mit Anfang dieses Jahres wurde auch Herr Schul- rath Pfarrer Hilf, der seit einer langen Reihe von Jahren den Religions- unterricht am hiesigen Pädagogium und Gymnasium mit Liebe und Hinge- bung verschen, und zur religiösen Ausbildung unserer Jugend als Seelsorger mitgewirkt haite, auf eine andere Pfarrstelle versetzt. Doch litt dieser Theil des Unterrichts keine erhebliche Unterbrechung, da sein Nachfolger in der Cura, Herr Pfarrer und Schulinspector Hartmann, in den ersten Tagen seines Hierseins denselben übernahm. Auch der mit einem Theile des katholischen Religionsunterrichtes am Gymnasium beauftragte Herr Kaplan Felmer wurde uns durch seine Versetzung nach Frankfurt entzogen und überliess diese Stellung seinem Dienstnachfolger Herrn Kaplan Fleck, wel- cher den 13. Juni v. J. eintrat. Endlich war Herr Conrector Giesen durch Kränklichkeit genöthigt, seine hiesige Thätigkeit für längere Zeit zu unter- brechen, und trat unterm 26. Juli v. J. einen Höchsten Orts ertheilten ganz- jährigen Urlaub zu seiner Heilung an. Dadurch wurde das Ordinariat der IV. Klasse erledigt, das, sowie die übrigen Lectionen des Herrn Conrectors Giesen, 20 an der Zahl, durch das übrige Lehrerpersonal bereitwillig über- nommen und besorgt wurden.
Zur Ausgleichung dieser Mängel wurden Höheren und Höchsten Orts ohne Verzug die nöthigen Massregeln getroffen, deren Ausführung aber durch mancherlei Hindernisse sich theilweise bis zum nahen Jahresschlusse verzögerten. Gleich mit Anfang des Schuljahres trat Herr Dr. Becker von Mainz, in die diesseitigen Dienste berufen, als Collaborator in unser Col- legium und übernahm das Ordinariat der VIII. Gymnasialklasse bei ander- weitigen Lectionen in den übrigen Klassen. Durch Hohe Verfügung Herzogl. Landesregierung vom 16. November v. J. wurde der Elementarlehrer Joh.


