VII. Ferien-Ordaung im Schuljahre 1906-1907.
Pfingstferien: von Sonntag, den 3. Juni, bis Mittwoch, den 6. Juni(einschliesslich). Sommerferien: von Sonntag, den 1. Juli, bis Sonntag, den 20. Juli(einschliesslich). Herbstferien: von Sonntag, den 23. September, bis Sonntag, den 7. Oktober(einschl.). Weihnachtsferien: von Sonntag, den 23. Dez. 1906, bis Sonntag. den 6. Jan. 1907(einschl.). Osterferien: von Donnerstag, den 21. März, bis Sonntag, den 7. April 1907(einschliessl.).
VIII. Ubersicht
über die Berechtigungen der Grossh. Gymnasien.
Es berechtigt:
a. das
b. das
c. das
d. das
e. das
Reifezeugnis zu folgenden Studien und Berufsarten: 1. Theologie, 2. Rechtswissen- schaft, 3. Heilkunde, 4. Klassische Philologie, 5. Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach, 6. Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach, 7. Forstfach, 8. Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst, 9. Höh. Post- und Telgraphendienst, 10. Erlass der Fähnrichsprüfung, 11 Erlass der Seekadetten- prüfung(im Englischen Note„gut“!), 12. Schiffsbau- und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiserl. Marine, 13. Tierheilkunde, Zulassung zur Rossarzt-— schule und Prüfung;
Zeugnis über den einjährigen Besuch der Prima: 1. Aufnahme als Zivilsupernumerar im preussisch-hessischen Eisenbahndienst, 2. Marineverwaltungsdienst, Verwaltungs- sekretariat bei den Kaiserl. Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine(mit Englisch);
Zeugnis der Reife für Prima: 1. Zahnarzneikunde, 2. Reichsbankdienst, 3. Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung, 4. Apothekerfach, 5. Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im hessischen Finanzfache;]
Abschlusszeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: 1. Intendantursubal- terndienst beim Heere, 2. Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiser-— ichen und Handelsmarine;
Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: 1. Zulassung zur speziellen Prüfung der 1. Kategorie in dem hessischen Finanzfach, 2. Zu- lassung zum Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreiberprüfung, 3. Einj.— freiw. Dienst;
f. das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Obertertia befreit von der Pflicht zum
Besuche der Fortbildungsschule.


