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werden alle körperlichen Anlagen zur Vollkommenheit und Schönheit durch die Gymnaſtik erzogen.— Über der Vorbereitung für dieſes zeitliche Leben ſoll aber das ewige, unverwelkliche Erbe, das uns vorbehalten iſt im Himmel, nicht verabſäumt werden, ſondern durch alle Unterrichtsſtoffe und Beſtre⸗ bungen dringe der Geiſt, der in dem Worte des Herrn ſpricht:„Trachtet am erſten nach dem Reiche Gottes und nach ſeiner Gerechtigkeit, ſo wird euch ſolches alles zufallen.“ Nur die Religion erhebt die Seele der Jugend zum Throne des Unerforſchlichen, ſie verſenkt ſie in die Tiefe der unendlichen Liebe, die er in den Veranſtaltungen zur Erziehung und Heiligung der Menſchen offenbart hat, ſie eröffnet einen klaren Einblick in die verborgenſten Falten des Menſchenherzens und erweckt dadurch Heils⸗ und Erlöſungsbedürftigkeit.“
Über die Notwendigkeit der Errichtung einer Oberklaſſe ſagt er:„Soll in der That das nach Begriff und Zweck der Realſchule zu ſteckende Ziel erreicht und hierdurch die Berechtigung zum Eintritt in den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt erworben werden, ſo iſt eine größere Altersreife der Schüler erforderlich. Die meiſten unſerer Schüler treten im 10. Jahre in die unterſte Klaſſe der Realſchule ein, und da der Curſus der dritten Klaſſe ſchon jetzt meiſt zweijährig iſt, ſo verbleiben dieſe Schüler in der Schule in der Regel 5 Jahre. Manche Schüler wiederholen die erſte Klaſſe, und nur dieſe(und zwar nur dann, wenn ſie die Vorbereitungsſchule zur Realſchule beſucht haben und hinreichend beanlagt ſind), erreichen im allgemeinen das Ziel in den Hauptfächern. Hieraus ergibt ſich die Notwendigkeit einer weiteren Klaſſe, in welcher bei den nunmehr confirmierten Schülern die gegenſeitigen Beziehungen der einzelnen Disciplinen feſtgeſtellt, eine gründliche Vertiefung in einzelne ſchwierigere Partien des Unter⸗ richts vorgenommen und der Lehrplan zum Abſchluß gebracht werden könnte.“ Nach dieſer Reorganiſation war ſonach die Anſtalt bereits zu einer 6klaſſigen Schule mit einer Vorbereitungsſchule geworden, bei welcher allerdings die dritte Klaſſe in zweijährigem Curſus unterrichtet wurde, die Vorbereitungsſchule noch als eine Privatlehranſtalt nur in einem loſen Zuſammenhang mit der Realſchule ſtand. Groß⸗ herzogliche Oberſtudiendirection verfügte hierauf am 20. Dezember 1869:
„Nachdem nunmehr ſämtliche Realſchulen des Großherzogtums eine im weſentlichen gleiche Organiſation und Gliederung in 6— hie und da freilich noch combinierten— Klaſſen für Schüler vom 10.— 16. Lebensjahre und für die oberſte Stufe die gleiche Berechtigung bezüglich des Militär⸗ und Poſtdienſtes erhalten haben, erſcheint es geboten, auch in den wiſſenſchaftlichen Anforderungen und Lehrzielen für die einzelnen Klaſſen thunlichſt Gleichmäßigkeit herbeizuführen. Sie wollen zu dieſem Zwecke gemeinſam mit Ihrem Lehrercollegium einen Entwurf zu einem für alle Realſchulen des Landes auf 6 Klaſſen berechneten Lehrplan, ſowie zu einer Prüfungsordnung für diejenigen Schüler, die bei ihrem Abgang von der oberſten Stufe der Realſchule ein Zeugnis der erlangten Reife zu erhalten wünſchen, ausarbeiten.“
Dieſer Lehrplan unterſchied ſich im allgemeinen wenig von dem Normallehrplan für Real⸗ ſchulen II. Ordnung. Lateiniſche und engliſche Sprache waren fakultative Lehrgegenſtände. Die erſtere wurde 187% in 5 Abteilungen, wovon die beiden unteren combiniert, und 16 wöchentlichen Stunden, 187 ½161 in 5 Abteilungen mit 25 Stunden vöchentlich, die letztere in 3 Klaſſen und 6 Stunden wöchentlich gelehrt. Die dritte Klaſſe blieb zweijährig aus Mangel an weiteren Lehrkräften und eines geeigneten Lokales. Auch der Turnunterricht blieb noch auf den Sommer beſchränkt. Im Schuljahr 187 ⁄⁄1 wurde die 3. Klaſſe in zwei combinierte Abteilungen geteilt und zwar in den Sprachen, in der Geometrie, der Phyſik und Geſchichte, aber ſchon im Schuljahr 187 ⅓5 konnte dieſe Combination nicht mehr feſtgehalten werden, da die beiden Abteilungen zuſammen 71 Schüler zählten, für welche keiner der vorhandenen Schulräume groß genug war. Die 3. Klaſſe wurde daher in zwei getrennte Klaſſen mit einjährigem Curſus geteilt. So war denn ſchon in dieſem Jahre der auf 6 Jahre berechnete Lehrplan zur Ausführung gebracht worden. Als daher vom 17. bis 20. Februar 1879 die Conferenz der heſſiſchen Realſchuldirectoren unter Vorſitz Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, zu Darmſtadt tagte und den Lehrplan für die Realſchule II. Ord⸗ nung feſtſtellte, war die hieſige Realſchule bereits ſeit mehreren Jahren in Bezug auf ihre Organi⸗ ſation und ihren Lehrplan im weſentlichen übereinſtimmend mit dem durch die Conferenz feſtgeſtellten, vom Großherzoglichen Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, durch Verfügung vom 11. October 1879 verfügten Lehrplan eingerichtet. Dieſer Normallehrplan für die Realſchulen II. Ordnung des Großherzogtums Heſſen iſt in dem Programm der Realſchule 1881 abge⸗


