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daß er weit davon entfernt ſei, den Gymnaſien das Monopol einer ideellen Richtung zuzugeſtehen. Er hebt ferner mit Recht hervor, daß ein Hauptvorteil der hieſigen Realſchule in dem engeren, gewiſſer⸗ maßen patriarchaliſchen Verhältniſſe zwiſchen Lehrern und Schülern beſtehe, daß die geringe Ausdehnung der Stadt eine genauere Beobachtung des Schülers ermögliche.
Einen bedeutenden Fortſchritt des Lehrplans erkennen wir aus der Angabe, daß der Unterricht in der franzöſiſchen Sprache grammatikaliſch betrieben werde, daß ferner für Erhaltung und Kräftigung der Geſundheit körperliche Ubungen in Ausſicht genommen worden ſeien, wozu Se. Erl. der Graf zu Erbach⸗Fürſtenau durch Überlaſſung eines geeigneten Turnplatzes die hohe Fürſorge wolle eintreten laſſen. Endlich ſei durch einen weiteren Zuſchuß des Stadtrates die Berufung eines tüchtigen Zeichenlehrers, der namentlich im geometriſchen Zeichnen mit Erfolg unterrichten könne, möglich geworden. Dieſer erweiterte Lehrplan wurde in den Jahren 1841—1843 in 52 Schulconferenzen von dem Lehrercolleg nach den unten angegebenen Geſichtspunkten gründlich bearbeitet und in das ſogenannte„ſchwarze Buch“ oder„Lehrplan der Realſchule zu Michelſtadt“ Conferenzen vom 15. Juni 1841 bis 17. Februar 1843 eingetragen. Hiernach zerfällt die Anſtalt in 3 Klaſſen mit je 1 bis 2 zweijährigem Curſus(10.—14. Lebensjahr). Die Aufgabe derſelben iſt:
1. Für den Beſuch der höheren Gewerbſchule vorzubereiten.
2. Dem Bürgerſtand des Odenwaldes die für den demnächſtigen Betrieb niederer Gewerbe nötige und wünſchenswerte Ausbildung zu geben.
Der Lehrplan verbreitet ſich über folgende Lehrgegenſtände: 1. Religion. 2. Arithmetik. 3. Geometrie. 4. Phyſik und Chemie. 5. Zoologie. 6. Botanik. 7. Geſchichte. 8. Geographie. 9. Buchhaltung. 10. Deutſche Sprache. 11. Franzöſiſche Sprache. 12. Lateiniſche Sprache. 13. Schön⸗ ſchreiben. 14. Zeichnen. 15. Geſang. 16. Gymnaſtik..
Jeder dieſer Lehrgegenſtände iſt nach folgenden Geſichtspunkten betrachtet:
1. Wodurch wird die Aufnahme des betreffenden Lehrgegenſtandes unter die Unterrichtsgegen⸗ ſtände der Realſchule begründet.(Welchen Zweck will man durch den Unterricht in dieſem Lehrgegen⸗ ſtand erreichen.)
2. Welches ſind die Grenzen, innerhalb welcher man ſich unter den gegebenen Umſtänden(vor⸗ eihrirdene Zeit, Reife der Schüler) bei der Auswahl des Materials des betreffenden Unterrichtsfaches halten muß.
3. In welcher Weiſe iſt das Material in die 3 Jahrescurſe zu verteilen?
4. Welche Lehrmethode iſt für den betreffenden Gegenſtand zu wählen und auf welchen Prin⸗ cipien beruht dieſelbe?
Miit welcher Gründlichkeit und pädagogiſchen Erfahrung das Lehrercolleg bei der Beantwortung dieſer Fragen verfuhr, wird am deutlichſten aus der wörtlichen Mitteilung der Beſchlüſſe über nur einen dieſer Lehrgegenſtände bezüglich des erſten Geſichtspunktes erſehen. Wir wählen hierzu den damals erſt eingeführten Unterricht in der Gymnaſtik, deſſen Nutzen für die Entwicklung des Körpers und des Geiſtes folgendermaßen dargeſtellt wird..
1. Nutzen für die körperliche Entwicklung. Die Gymnaſtik bewirkt anſtändige Hal⸗ tung und Tragung des Körpers. Hierzu iſt in der Erziehung der Jugend außerdem wenig Vorbereitung und Anlaß; jeder Knabe trägt ſich, wie er will; er entwächſt der Schule, und ſeine täglichen Arbeiten machen nichts beſſer in der Sache,— ſie verderben gewöhnlich noch mehr.
Sie bewirkt raſche und ſchnelle, dabei nach Zeit, Wink und Befehl ſcharf abgemeſſene Beweg⸗ lichkeit, wobei der Körper dem Geiſte ſich leicht fügt und unterordnet, vertreibt dadurch die linkiſche Unbeholfenheit und gibt eine gewiſſe Leichtigkeit und Anſtelligkeit zu jedem Geſchäfte. Läßt ſich auch in der gewöhnlichen Schule ſchon manches thun in dieſer Beziehung, ſo werden ihre Anſprüche doch meiſt unverſtändlich, unausführbar und ſomit ungerecht ſein, wenn ihr die Gymnaſtik nicht zu Hülfe kommt.
Sie gibt Körperkraft, Dauerhaftigkeit und Enthaltſamkeit und lehrt zugleich, die Kraft mit Be⸗ wußtſein und Abſichtlichkeit zu gebrauchen. Der Jüngling vom Lande beſitzt jene Eigenſchaften gewöhn⸗ lich, weiß ſeine Kräfte aber nicht immer mit rechtem Bewußtſein zu gebrauchen und wird in unbeherrſchtem Übermaß derſelben unbeholfen und tölpelhaft. Ganz anders iſt es bei den Städtern, die bei ihrer Sitzarbeit meiſt blos Kopf und Hand gebrauchen. Bei ihnen muß die Gymnaſtik in vielen Fällen erſt die Kraft wecken und erzeugen.


