Aufsatz 
Geschichte des Progymnasiums und der Realschule zu Michelstadt während der ersten 50 Jahre ihres Bestehens von 1834-1884
Entstehung
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grammatiſchen Teil derſelben zu überſichtlich behandelt. Sprachkenntnis, und zwar gründliche Betreibung der Grammatik, iſt zur Entwicklung des menſchlichen Geiſtes unerläßlich. Kann dies nicht an den alten Sprachen geſchehen, ſo müſſen die neuen demſelben Zwecke dienen, und es kann die Mutterſprache durch⸗ aus keinen Erſatz bilden; an einer fremden Sprache müſſen Formen und Geſetze einer Sprache ſtudiert werden und durch den Vergleich mit der Mutterſprache zum geiſtigen Bewußtſein kommen. Endlich finden wir an dem Lehrplan auszuſetzen, daß der Unterricht im Geſang nur auf beſonderes Verlangen erteilt wurde, daß ferner der Unterricht im Turnen ganz fehlt. Als eine Eigentümlichkeit des Lehrplans möge noch angeführt werden, daß in der OberklaſſeMoral gelehrt werden ſolle; dem rationellen Zuge der

Zeit entſprechend iſt die moraliſche Tendenz das Ziel aller Religöſität.

Der Unterricht begann am 16. October mit 26 inſcribierten Schülern und 5 Hospitanten, welche in Einer Klaſſe vereinigt waren und von zwei ordentlichen und zwei Hilfslehrern unterrichtet wurden. Im Jahre 1835 wurden die Schüler in zwei Klaſſen geteilt. Im Jahre 1836 mußte eine Unterklaſſe für Anfänger zugefügt und ein weiterer ordentlicher Lehrer angeſtellt werden. Da hierzu größere Mittel erforderlich waren, ſo ſtellte Se. Erlaucht der Graf Albert von Fürſtenau, damaliger Präſident der erſten Kammer der Landſtände, einen Antrag auf Gewährung eines Staatszuſchuſſes zu den Koſten der Schule, welcher Antrag, von hoher Staatsregierung günſtig aufgenommen, in beiden Kammern durchging. Der verwilligte Staatszuſchuß von 600 Gulden, ſowie ein weiterer Beitrag Sr. Erlaucht des Grafen von 100 Gulden jährlich, ferner ein weiterer Zuſchuß der Stadt wurde zur An⸗ ſtellung des dritten ordentlichen Lehrers, ſowie zur Aufbeſſerung der Gehalte der ſeitherigen Lehrer ver⸗ wendet. Mit dem Jahre 1836 hatte ſomit die Schule den Charakter einer öffentlichen Anſtalt ange⸗ nommen, beſtimmt, nicht mehr bloß den lokalen Intereſſen Michelſtadts zu dienen, ſondern das in dem ausgedehnten Landesteil zwiſchen Neckar, Main und Bergſtraße hervortretende Bedürfnis nach einer höheren Schulbildung zu befriedigen. Die Bewilligung des Staatszuſchuſſes zeugt für die hohe Fürſorge Großherzoglicher Staatsregierung für dieſe Gegend, für das Verſtändnis der geiſtigen Bedürfniſſe der Bevölkerung derſelben und erweckte ſchon damals die Hoffnung, daß bei erweiterter Wirkſamkeit der Anſtalt auch weitere Zuſchüſſe aus Staatsmitteln gewährt werden würden. Eine ſolche erweiterte Wirk⸗ ſamkeit der Schule und eine hieraus ſich ergebende vollſtändigere Organiſation und Ausdehnung der⸗ ſelben ſtand aber im Hinblick auf die zahlreiche Bevölkerung, auf die Mannigfaltigkeit der in ihr pul⸗ ſierenden Intereſſen, auf den Ertrag der landwirtſchaftlichen und gewerblichen Production und den Beitrag zur Steuerleiſtung des Landes ſchon damals in Ausſicht und hat ſich in der Folge in ſo ent⸗ ſchiedener Weiſe herausgeſtellt, daß die oben erwähnte Hoffnung wiederholt ausgeſprochen werden durfte und nach und nach auch in Erfüllung gegangen iſt. Die im Jahre 1836 zuerſt entſchiedener her⸗ vortretende Charaktereigentümlichkeit der Anſtalt mußte aber zugleich jenem gefährlichen Nützlichkeitsprincip, das im erſten Programm in der ſteten Rückſicht auf die techniſche Anwendung betont war, durch⸗ greifend entgegentreten und der Schule ihre Stellung als allgemeine Bildungsanſtalt wahren, damit ſie in der That eine allgemeine Bildung, Entwicklung der geiſtigen und ſittlichen Anlagen des Menſchen an den Bildungsſtoffen der Neuzeit, wie ſie den Bedürfniſſen der ganzen Bevölkerung entſprach, gewähren konnte. Es ſcheinen ſchon in dem Jahre 1836 die Conſequenzen jenes Nützlichkeitsprincips ſich dadurch geltend gemacht zu haben, daß man von verſchiedener Seite praktiſche Kenntniſſe, wie ſie der Commis, der Färber, der Gerber, der Maſchiniſt und Zeichner braucht von Schülern im 14. und 15. Jahre ver⸗ langte; darum hebt Director Winterſtein in einemneuen Lehrplan der Realſchule zu Michelſtadt hervor, daß die Realſchule ihren Zöglingen außer der religiöſen Erziehung jene allgemeine Bildung des Herzens und Verſtandes geben müſſe, welche von allen Gebildeten, ohne Rückſicht auf ihren beſonderen Beruf gefordert werden muß, dabei aber gleichzeitig die mathematiſchen und Naturwiſſen⸗ ſchaften alsVorbereitung für die höheren techniſchen Studien gründlich lehren müſſe. Die Vereinigung beider Richtungen müſſe auf der unteren Stufe(Realſchule), die Trennung derſelben mit vorzüglich techniſcher Tendenz auf der oberen Stufe(höhere Gewerbſchule) geſchehen. Trotz dieſer Betonung der in der Aufgabe der Realſchule liegenden idealen Tendenzen, die in der allgemeinen Entwicklung der geiſtigen und ſittlichen Anlagen des Menſchen gipfeln, ſtellt das neue Programm noch entſchiedener als das erſte die Realſchule als Vorbereitungsſtufe für die höhere Gewerbſchule dar; allerdings unter der ausdrücklichen Vorausſetzung, daß die religiöſe und ſittliche Bildung in höherem Sinne fortgeſetzt werde. Es heißt darin: