Das jährliche Schulgeld am hiesigen Gymnasium beträgt: in Sexta und Quinta 20 Thaler, in Quarta und Tertia 24„ in Secunda und Prima 28„ 1 und wird vierteljährlich praenumerando entrichtet. Als Aufnahme- oder Eintrittsgeld sind von dem einzelnen Schüler drei Thaler zu zahlen.
Auswärtige Eltern, welche ihre Söhne dem hiesigen Gymnasium anvertrauen wollen, werden ersucht, sich wegen geeigneter Unterbringung derselben an den Director oder einen Lehrer der Anstalt zu wenden. Auch ist dringend zu wünschen, dass von aussen kommende Zöglinge nur in solchen Familien untergebracht werden, in denen sie vollstän- dige Verpflegung finden. Die Unterbringung auf sogenannte„halbe Kost“, d. h. dass die Schüler in ihrer Wohnung nur Frübstück und Mittagstisch, nicht aber auch Abendbrod haben, führt zu Unzuträglichkeiten. Noch weniger erscheint es zulässig, dass solche Schüler in einem Hause nur Wohnung und Frühstück erhalten, das Mittags und Abendbrod aber auswärts in einer Restauration oder einem Wirthshause nehmen.
Die in den einzelnen Classen zu gebrauchenden Lehrbücher sind in der hiesigen Buchhandlung vorräthig. Ein Wechsel tritt nur in den oberen Classen bezüglich der Klassiker ein. Zum Gebrauche in der Classe werden nur die correcten und billigen Texte der B. G. Teubner'schen Verlagshandlung zu Leipzig zugelassen.
Zu der öffentlichen Prüfung und Schulfeier beehrt sich der unterzeichnete Direetor die Eltern und Zöglinge, sowie alle Freunde der Erziehung und des Unterrichts im Namen der Anstalt ergebenst einzuladen.
Weilburg, den 24. August 1875. Schmitt.


