nicht etwa von einem Nachfolger wieder abgeſchafft wurde. ²⁹) Auch hier beſtanden die Ali⸗ mente wiederum in Verabreichung von Getreide, wie die Stiftung des Helvius zu Atina bezeugt, oder aber ſtatt deſſen in einer beſtimmten Geldſumme, welche aus den Zinſen der angelegten Kapitalien beſtattet wurde. Kaiſerlicherſeits wurden die hierzu nöthigen Fonds nach und nach bewilligt; unter Trajan ſcheint dazu halbjährlich eine Summe ausgeworfen worden zu ſein. Die Velejaten erhielten ihr Kapital in vier, die Ligures Baebiani in zwei Raten. Das Geld wurde in dem Gebiete der Communen, für die es beſtimmt war, auf Landgüter von Privaten, zuweilen auf Gemeindegüter mit großer Sicherheit, nämlich etwa bis zum zwölften Theile des im Cenſus angegebenen Werthes des Grundſtückes, aber zu mäßigen Zinſen, in Veleja zu 5, bei den Ligures Baebiani zu 2 ½ Procent angelegt. ¹00) Die Geſammtſumme der von Trajan ſowohl aus Staatsmitteln als aus eigenem Vermögen, wie es ſcheint, ¹⁰¹) für Veleja allein angelegten Capitalien berechnet ſich auf 1,044,000 Seſterzien mit einem fünfprozentigen Zinſenertrag von jährlich 52,200 Seſterzien, für die Ligures Baebiani auf einen jährlichen Zinſenbetrag von 10,030 Seſterzien. 102) Die Höhe der Capitalanlagen des unter Auguſtus lebenden Helvius für Atina mit 400,000, weiter der Freunde des Trajan, des jüngern Plinius für Comum mit 500,000, und des Gallicanus gleichfalls für Veleja mit 72,000, ſowie endlich der Wittwe Macrina mit einer Million Seſterzien für Tarricina ſind theilweiſe ſchon erwähnt worden. ¹⁰³)
Eine weitere Frage aber, die nunmehr zu beantworten bleibt, betrifft das perſönliche Ver⸗ hältniß der Pfleglinge zur Stiftung: welche Kinder waren berufen und berechtigt, an den öffentlichen Alimenten Theil zu nehmen? War ihre Zahl beſchränkt oder unbeſchränkt? Wie alt mußten ſie beim Antritte ihres Beneficiums ſein und wie lange blieben ſie im Genuſſe deſſelben? Was zuvörderſt die Qualität der zur Theilnahme berufenen Kinder betrifft, ſo
29⁸) Vgl. Henzen p. 24.
¹1⁰°) Vgl. Becker⸗Marquardt III, 2 S. 115; vgl. oben A. 58.
1⁰1) Wolf S. 16 ff.; Francke S. 409 ff.
¹1⁰²) Vgl. Becker⸗Marquardt a. a. O. S. 116 A. 593; Henzen p. 49.
1⁰3) Andere Stiftungen aus Italiſchen Städten, welche doch wol alle, theils von den Kaiſern, theils von der privaten Mildthätigkeit mit ſolchen bedacht waren, ſind bis jetzt nicht weiter aus inſchriftlichen Denkmälern bekannt geworden. Die Umwandelung obiger Capitalſummen in heutiges Geld ergibt ſich leicht auf Grundlage der An⸗ gabe oben A. 40. Bei der Annahme einer gleichmäßigen Ausdehnung der Trajaniſchen Anſtalt über ganz Italien würde nach Verhältniß der 6 Quadratmeilen des Gebiets von Veleia zu den 6— 7000 Quadratmeilen des ganzen Italiens, das Grundcapital dieſer großartigen Armenanſtalt des Trajan etwa 30— 40 Millionen Thaler betragen haben, von deſſen Zinſen 300,000 Kinder verpflegt werden konnten. Wo in der ganzen Weltgeſchichte(bemerkt Francke S. 413 mit Recht) hat außer Trajan ein Regent ſolch ein Wohlthätigkeitsinſtitut gegründet?!


