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ins Auge gefaßten Neubau einen bedeutenden Zuſchuß gewähren ſollte— was ſehr zu wünſchen iſt, weil das ſtille, reizend gelegene Büdingen ein ſehr geeigneter Ort iſt für ernſte, anhaltende, begeiſternde Vertiefung in die Gymnaſialſtudien— ſo verdient auch unſre Anſtalt mindeſtens denſelben Staatszuſchuß zu ihrem demnächſtigen Neubau, wie das Gymnaſium zu Büdingen, weil auch unſre Anſtalt ein vollſtändiges Gymnaſium iſt. Alles was der Kategorie der Gymnaſien zu Theil wird, muß auch uns werden. Dies verlangt ſchon die Billigkeit, das„Recht, das allen gemein ſei.“ Es iſt vorauszuſehen, daß bei unſrem Landtage demnächſt die Sache des Büdinger Gymnaſinms ſowohl von dem Abgeordneten des Büdinger Bezirks, als auch von dem Mitgliede der erſten Kammer, dem Fürſten Bruno von Iſenburg⸗ Büdingen geltend gemacht wird. Gewiß wird auch von unſren Vertretern in beiden Kammern für unſer Gymnaſium nicht mehr und nicht weniger beanſprucht werden, als was andre Gymnaſien erhielten oder erhalten werden. Aber man ſagt uns veieleicht, das Gymnaſium zu Worms befinde ſich in einem ganz beſonderen Verhältniſſe: weil es eine Realſchule herangezogen habe, werde es unter Mitbetheiligung der Stadt Worms wie eine Realſchule verwaltet, ja es ſtehe vielleicht gar geradezu in der Kategorie der Realſchulen; und weil der Staat überhaupt keiner Realſchule Häuſer baue, ſo erhalte das Wormſer Gymnaſium wegen ſeiner Verbindung mit einer Realſchule keinen Staatszuſchuß zu ſeinem Neubau. Wenn Jemand dieſe Anſicht zum Siege bringen wollte oder könnte, ſo hätten in Worms diejenigen Recht gehabt, welche wohl in dem Aufpfropfen einer Realſchule auf den alten Stamm unſres Gymnaſiums eine Schädigung dieſer Anſtalt zu erblicken glaubten. Kann ein Gymnaſium ſeinen Charakter deswegen verlieren, weil es neben ſeiner urſprünglichen Aufgabe, welche es ſo gut wie eine andre Anſtalt erfüllt, noch mehr zu leiſten hat, als die übrigen Gymnaſien? Soll dies der Lohn für das jahrzehendelange ſchwere Ringen unſres Gymnaſiums ſein, daß man ihm heute ſagt: „Hätteſt Du Dich in den engen Grenzen eines reinen Gymnaſiums gehalten, ſo könnte man jetzt für Dich thun, was für Bensheim und Büdingen geſchieht.“ Wenn dies vom Staate wirklich mit Ernſt geſagt werden könnte, ſo müßte naturgemäß die einfache Folge dieſer Auffaſſung dies ſein, daß man in Worms nicht durch Opfer der Stadt die Real⸗ ſchule von dem Gymnaſinm, ſondern durch Staatsmittel das Gymnaſium von der dasſelbe hindernden Realſchule ablöſt, und daß dann der Staat unſrem Gymnaſium unter denſelben Verhältniſſen, wie dem Büdinger Gymnaſium, einen Zuſchuß zu einem Neubau gewährt. Faßt man die Verhältniſſe unſrer Anſtalt nach der in unſrem Lande jetzt zur Anwendung kommenden Praxis unbefangen auf, ſo muß unſer Gymnaſium, wie die Gymnaſien zu Büdingen und Bensheim, unſre Real⸗ ſchule wie alle Realſchulen des LandeIs behandelt werden, d. h. der Staat ſchafft dem Gymnaſium, die Stadt Worms der Realſchule ihre Localitäten, und weil beide Anſtalten verbunden ſind und noch lange nicht getrennt werden können, ſo tragen, weil ſie gleich viele Klaſſen haben und gleich viel Raum beanſpruchen, natur⸗


