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Die Sache liegt alſo jetzt einfach ſo: der Staat verlegt jetzt die in jedem Falle in unſrem Lande nothwendigen Gymnaſialklaſſen in verſchiedene Landestheile und Städte. Dieſes Syſtem iſt offenbar nicht koſtſpieliger, als das Syſtem der Anhäufung der Gymnaſialklaſſen in den Provinzialhauptſtädten, und von dem Staate wird das Intereſſe aller Landestheile durch die Anerkennung der Pflicht der Unterhaltung der ſechs Gymnaſien des Landes durch den Staat in gleichmäßiger und gerechter Weiſe gefördert.
So iſt denn eine Praxis eingetreten, nach welcher der Staat das Princip ſtatuirt, daß er für die Unterhaltung der Gymnaſien aufßzu⸗ kommen habe, und zwar nicht bloß bei der Beſchaffung der Beſoldungen und der übrigen Ausſtattung der Gymnaſien, ſondern auch bezüglich der Herſtellung ihrer Locale. Dem Mainzer Gymnaſium hat deshalb, wie geſagt, der Staat den be⸗ deutendſten Theil des Mainzer Univerſitätsfonds geſichert. Die Gymnaſien zu Gießen und Darmſtadt werden allein von der Staatskaſſe erhalten. In Büdingen liefern auch andre Kaſſen(z. B. die Präſenzkaſſe ꝛc.), in Bensheim der Beneficiatenfonds Zu⸗ ſchüſſe zu den den dortigen Gymnaſien gewährten Mitteln des Staats. In Darmſtadt und Gießen werden vom Staate große Gebäude für die dortigen Gymnaſien erbaut, dem Bensheimer Gymnaſium hat der Staat im letzten Jahre bei der Herſtellung eines dritten Stockwerks geholfen. In Büdingen, wo die Gemeinde einen Bauplatz, Se. Durchlaucht der Fürſt Bruno zu Iſenburg⸗Büdingen einen Zuſchuß in Ausſicht geſtellt, ſcheint dem⸗ nächſt ein neues Gymnaſialgebäude vorwiegend aus Staatsfonds erbaut werden zu ſollen. Fragen wir nun Angeſichts dieſer Thatſachen, was aus denſelben für das Gymnaſium zu Worms zu folgern iſt. Unſer Gymnaſium iſt aus ähnlichen Ver⸗ hältniſſen hervorgegangen, wie die Gymnaſien zu Büdingen und Bensheim. Wie die hauptſächlichſten Revenuen dieſer Anſtalten anfangs aus den dortigen Localfonds, dem Präſenzfonds zu Büdingen und dem Beneſiciatenfonds zu Bensheim, hervorgingen, ſo zog unſer Gymnaſium anfangs ſeine einzigen Einkünfte(abgeſehen vom Schulgeld) aus dem hieſigen Gymnaſialfonds. Daß die Bensheimer und die Büdinger Anſtalt nicht auch Realſchulen geſchaffen, war für jene ein Glück, weil ſie jetzt als iſolirte Gymnaſien als reine Staatsanſtalten angeſehen und deßhalb durch die Hülfe des Staates mit ausreichenden Localen ausgeſtattet werden; für unſer Gymnaſium iſt die ſehr ver⸗ dienſtvolle Schöpfung der aus demſelben hervorgewachſenen Realſchule heute vielleicht ein Anlaß, daß dasſelbe hinter den Gymnaſien zu Büdingen und Bens⸗ heim zurückgeſetzt wird. Dagegen müſſen wir nun mit allen Kräften wirken; und ich darf für unſre Anſtalt eintreten, weil die Gr. Regierung für unſre Anſtalt ge⸗ wiß gerne dasſelbe thut, wie für die Büdinger Anſtalt.
Wenn der Satz aufgeſtellt wird, daß der Staat für die Gymnaſien des Landes zu ſorgen, alſo auch Locale herzuſtellen habe, und wenn der Staat aus dieſem Grunde dem Gymnaſium zu Büdingen zu dem für daſſelbe


