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ſowie für die innere Ausſtattung der Realſchule, der Bibliothek, des phyſikaliſchen, naturhiſt. Cabinets ꝛc., erfordern. Die Stadt Worms wird aber jene einmalige Ausgabe von c. 100,000 fl. und die jährliche Mehrausgabe von 6000 fl. nicht übernehmen wollen, wenigſtens nicht in der nächſten Zeit. Und ſo lange noch die mit Parallelklaſſen ausgeſtatteten Doppellehranſtalten unſres Landes: die Gymnaſien zu Darmſtadt und Mainz und die Realſchulen zu Darmſtadt, Mainz und Offenbach, nicht in je zwei An⸗ ſtalten getrennt ſind, werden auch Regierung und Stände ſich nicht dafür gewinnen laſſen, einen Theil der durch Trennung unſrer Realſchule von dem Gymnaſium entſtehenden Koſten zu tragen. So wird man alſo den alten Traum noch viele Jahre weiter träumen müſſen. Mittlerweile müſſen wir aber, ſo lange die Trennung der Realſchule noch nicht aus ihrem embryoniſchen Schlummer erwacht iſt, unſren gegenwärtigen und den ſpäteren Wohnungscalamitäten abhelfen. Werden nun aber im Pfandhaus entweder die durch deſſen jetzige Form gegebenen acht, oder die oben beſprochenen zwölf reſp. achtzehn Räume hergeſtellt: ſo iſt die Trennung der Realſchule von dem Gymnaſium in hohem Grade erſchwert, oder garunmöglich gemacht.
Denn in dieſem Falle ſind auf unſrem jetzigen Terrain ſo viele Schullocalitäten hergeſtellt, daß weder das Gymnaſium, noch die Realſchule allein dieſelben werden ver⸗ wenden können. Man wird dann die Realſchule ſchon deßhalb nicht verlegen, für dieſelbe ſchon darum nicht das oben beſprochene beſondere Haus bauen, weil man die an der Stelle des Pfandhauſes erſt hergeſtellten koſtſpieligen Räumlichkeiten nicht wird leer ſtehen laſſen. So würde alſo die Realſchule ganz gewiß nicht in der Weiſe abgelöſt, daß ihr auf andrem Boden ein beſondres Haus erbaut würde. Daß aber auf dem jetzigen Terrain die Realſchule von dem Gymnaſium wegen Mangels an Hofraum und an Sälen und andren Räumlichkeiten nicht getrennt werden kann, habe ich nachgewieſen. Reſultat: Wird das Pfandhaus umgebaut, ſo wird die Realſchule von dem Gymnaſium nicht getrennt; und wenn man dieſe Trennung ernſtlich will, ſo muß mit einem Neubau auf größerem Terrain vorgegangen werden. Wird ein neues Haus auf weitem Terrain erbaut, ſo kann man daſſelbe mit Anbringung einer trennenden Brandmauer ſo conſtruiren, daß es einmal paſſend in zwei Häuſer getheilt werden kann, und es müßte ſo erbaut werden, daß im Laufe der Zeiten jede der beiden Anſtalten— mögen ſie noch verbunden, oder ſchon getrennt ſein — ſich innerhalb ihres beſonderen Organismus frei entwickeln und ausdehnen kann, was in der Wollgaſſe unmöglich iſt.
V. Die Beſchaffung der Mittel für einen Neubau durch den Staat, die Stadt Worms und den hieſigen Gymnaſialfonds.
Es muß möglich ſein, unter Betheiligung des Staates, der Stadt Worms
und unſres Gymnaſialfonds für unſre beiden Anſtalten einen Neubau zu
ſchaffen, welcher der Stadt Worms keine viel größeren Opfer auferlegen


