Aufsatz 
Über die Notwendigkeit und Möglichkeit der Errichtung eines neuen Gebäudes für das Gymnasium und die Realschule zu Worms
Entstehung
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wöhnen und dadurch den Sinn für das Schöne und die Kraft gegen das Entſtellte zu reagiren ſchon frühzeitig einbüßen. 3

Wollte man dagegen unſer jetziges Haus zweckmäßig reſtauriren, ſo müßten in der Länge des ganzen Hauſes auf der Nordſeite, der Wollſtraße entlang, in beiden Stockwerken Corridore angelegt werden, von welchen aus gegen Süden hin die Lehr⸗ ſäle gelegt würden. In dieſem Falle müßten die Treppenhäuſer der in den Jahren 1863 und 1869 erbauten Häuſer entfernt, an der Stelle des jetzigen weſtlichen Treppenhauſes ein doppelt ſo großes Treppenhaus angelegt werden. Der Bau des Jahres 1869 müßte mit dem öſtlichen Hauſe durch Gänge in Verbindung geſetzt werden. Sehr viele Scheide⸗ wände beider Stockwerke würden fallen müſſen, wenn dem jetzigen Häuſercomplexe Ein⸗ heit und eine Eintheilung gegeben werden ſollte, welche den Zwecken eines Schul⸗ hauſes entſpricht. Auch die ſchon jetzt unbrauchbar gewordenen Fußböden würden bei neuer Zimmereintheilung zum Theil verloren gehen und durch neue erſetzt werden müſſen. Nimmt man dazu, daß Thüren, Fenſter, Getäfel des alten Hauſes(aus den J. 1824, 1841) ebenfalls alt und mürbe ſind: ſo iſt es klar, daß eine den Zwecken der Schule entſprechende Reparatur des an die Wollgaſſe grenzenden Längenbaues unſres Hauſes faſt auf einen Neubau hinauslaufen und bedeutende Koſten verurſachen würde. Die Um⸗ geſtaltung, welche ich im Vorſtehenden andeutete, iſt auf der hinten angefügten Beilage II ſkizzirt. Nach derſelben geht in Folge der Herſtellung der Corridore und weil im alten Hauſe nach der Südſeite nur 8 Zimmer gelegt werden, abermals ein Raum verloren, ſo daß nun nicht 4, ſondern 5 Erſatzzimmer geſchaffen werden müſſen. Alſo fünf Erſatz⸗ ſäle würde die angedeutete Reparatur nöthig machen, um nur erſt wieder diejenige Anzahl von Räunlichkeiten zu erhalten, welche wir jetzt haben und benutzen. Dazu kommen dann die übrigen neuen Räume, welche uns nothwendig ſind zu folgenden Zwecken: 1. Beſchaffung der ſeit einiger Zeit fehlenden Zimmer, 2. Auf⸗ nahme der Vorbereitungsſchule in unſre Anſtalt, 3. Weiterentwickelung ſowohl des Gymnaſiums, als der Realſchule. Darüber Genaueres im Ab⸗ ſchnitt III.

d. Die Höhe der Schulzimmer: Nothwendigkeit eines vollſtändigen Umbaues des Pfandhauſes.

In unſrem gegenwärtigen Hauſe haben die Zimmer 15 ½ heſſ. Fuß Höhe. Dies könnte ſchon genügen. Unſer neues Stadtſchulgebäude hat eine Zimmerhöhe von 17 heſſ. Fuß. Dagegen beträgt die Stockhöhe des jetzigen Pfandhauſes nur 12 13 ½ heſſ. Fuß. Daraus ergibt ſich die Nothwendigkeit eines vollſtändigen Umbaues desſelben. Die an der Stelle des Pfandhauſes zu errichtenden Lehrſäle müſſen die für die neueren Schul⸗ bauten maßgebende Höhe erhalten; und im Verhältniß zu derſelben ſind die Fenſter zu erweitern, durch vollſtändig neue zu erſetzen. Wie die ganze gegenwärtige innere Ein⸗ richtung des Pfandhauſes beſeitigt würde, alle Scheidewände desſelben fallen müßten,