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Mittwoch, den 24. März 1875. Vormittags 7 ¾— 12 Uhr. Nachmittags 2—5 Uhr.
7 ¾ Eröffnung: Choral und Gebet. 2— 2 ½ Mathem. R. IV. Reuter.
8— 8 Mathem. Geogr. Real. I. Marx. 2 ½— 3 Geogr. R. IV. Staudinger. 8 ¾— 9 ½ Engliſch R. I. Heitger. 3— 31 Franzöſiſch R. V. Heitger. 9 ½— 10 Mathem. R. II. Marx. 3¹½— 4 Mathem. R. V. Neuter. 10— 10 ½1 Franzöſiſch R. II. Oeſer. 4— 4 ¹½ Naturgeſch. R. V. Quentell. 10 ½— 11 Geſch. R. III. Staudinger. 4 ½— 5 Franzöſiſch R. VI. Bott. 11— 11 ¹½ Franzöſiſch R. III. Heitger. 5— 5 ½ Rechnen R. VI. Reuter. 11 ½— 12 Geſchichte R. IV. Oeſer.
VIII. Bekanntmachung, betr.: den Beginn des neuen Schuljahrs und die Aufnahme neuer Schüler indas Gymnaſium und die Realſchule.
Das neue Schuljahr nimmt ſeinen Anfang Donnerſtag, den 8. April 1875, Nachmittags 2 Uhr. An dieſem Tage findet auch, Morgens von 8 Uhr an, die Prüfung der in die Gymnaſialklaſſen I—V und in die Real⸗ klaſſen Veintretenden Schüler im Gymnaſialgebäudeſtatt. Die Prüfung der in die unterſte Gymnaſial⸗ oder Realklaſſe eintretenden Schüler findet dagegen ſchon Mittwoch, den 7. April, Nachmittags 2 Uhr, ſtatt. Die An⸗ meldungen aller aufzunehmenden Schüler nimmt der Unterzeichnete Mittwoch, den 7. April, Vormittags von 8—12 Uhr im Gymnaſialgebäude entgegen.
Die Hauptbedingungen der Aufnahme ſind:
1) Einreichung des Zeugniſſes, worin enthalten iſt: Vor⸗ und Zuname des Schülers, Stand und Wohnort des Vaters, künftiger Beruf(ob er die Gymnaſial⸗ oder Realklaſſen beſuchen ſoll).
2) Die Schüler ſollen im Allgemeinen 10 Jahre alt ſein und folgende Vorkenntniſſe haben: in der deutſchen Sprache außer der nöthigen Fertigkeit im Leſen, Schön⸗ und Rechtſchreiben(ſowohl in deutſcher wie in lateiniſcher Schrift), Kenntniß der Wort⸗ arten und ihrer Biegungen, Kenntniß des erweiterten einfachen Satzes; im Re chnen Geübtheit in den vier Grundrechnungen nach richtiger Methode; in Geographie und Geſchichte die dieſem Alter entſprechenden Elemente.
3) Jeder ortsfremde Schüler hat einen Heimatsſchein beizubringen.
Es liegt im Intereſſe der Schüler wie der Eltern, daß jene den unteren Klaſſen der Anſtalt übergeben werden. Wir glauben hierauf alle Eltern, beſonders auswärtige, dringend aufmerkſam machen zu müſſen. Man übergebe uns die Schüler frühzeitig und wohl vorbereitetl
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums und der Realſchule zu Worms. Dr. Becker. Druckfehler: Seite 21, Zeile 2 v. o. zu leſen: Schuljahr 1874— 75.


