— 27—
der Realſchule vervollſtändigt hat, das möge man aus dem S. 17. mitgetheilten gegenwärtigen Lehrplan entnehmen. An dieſer Stelle will ich nur bemerken, daß nun die frühere zweijährige erſte Realclaſſe in zwei Klaſſen getrennt worden iſt; nur in einigen Fächern, deren Lehrgang wir durch eine unzeitige Trennung nicht ſtören wollten, ließen wir die Verbindung der beiden oberen Jahrescurſe der Realſchule beſtehen. Allein dieſe wird ſofort mit Beginn des bevorſtehenden Schuljahrs beſeitigt werden. Ein Unterrichts⸗ zimmer werden wir freilich für die neue erſte Realklaſſe nicht haben, da das ſeitherige Zimmer derſelben für die ſich vergrößernde Klaſſe im nächſten Jahre nicht ausreichen wird. Es bleibt wohl zunächſt nichts übrig, als eine Klaſſe unſrer Anſtalt in ein gemiethetes Local aus unſrem Hauſe zu verlegen. Möge man deshalb bald unſrer Wohnungsnoth abhelfen!
4. Am 10. und 11. Auguſt 1874 unterzog der Großh. Superintendent der Super⸗ intendentur Darmſtadt, Oberconſiſtorialrath Dr. Linß, in Uebereinſtimmung mit Großh. Miniſterium des Innern und Großh. Oberſtudiendirection, den evangeliſchen Religions⸗ unterricht unſrer beiden Anſtalten unter Mitwirkung des evangeliſchen Religionslehrers Herrn Dr. Bender, welcher ſeine Schüler prüfend vorführte, und in Gegenwart des Directors einer Inſpection.
5. Das Großh. Miniſterium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, eröffnete uns mit Bezug auf die Allerhöchſte Verfügung vom 3. Auguſt 1874, die Auf⸗ hebung der Oberſtudien⸗Direction und die Bildung einer Miniſterial⸗Abtheilung für Schulangelegenheiten betreffend, publicirt in Nr. 40 des Regierungsblattes, durch Ver⸗ fügung vom 1. Sept. deſſ. J., daß die Direction unſers Gymnaſiums und der Realſchule nunmehr— direct der genannten Miniſterial⸗Abtheilung untergeordnet— an dieſelbe ihre Berichte zu erſtatten habe. Die raſche Beſetzung mehrerer erledigten Lehrerſtellen war nur in Folge dieſer höchſt zweckmäßigen directen Unterordnung unſrer Anſtalt unter das Großh. Miniſterium des Innern möglich.
6. Mit beſonderer Befriedigung verzeichnet unſre Anſtalt auch die neue Regulirung ihrer Etatsangelegenheiten. Gelegentlich der Behandlung des oben erwähnten Heſſiſchen Nachtragsbudgets für die Jahre 1873/75 iſt endlich unſre Schule wie andre in ein normales Verhältniß zum Staate getreten. Regierung und Stände haben ſich endlich hochherzig dahin verſtändigt, daß der Staat allen denjenigen höheren Schulen, welche auch in ſeinem Intereſſe erziehen und unterrichten, eine Unterſtützung ſchuldig iſt und daß darin keine Ausnahme gemacht werden ſoll. Insbeſondere ſind die Beſoldungsangelegen⸗ heiten aller höheren Schulen ein⸗ für allemal den localen Verhandlungen und Beſchlüſſen entrückt. Man darf nun gewiß hoffen, daß der Staat ſeinen richtigen Grundgedanken, daß er zur finanziellen Förderung aller höheren Schulen, wenn auch in größerem oder geringerem Maße, verpflichtet iſt, auch auf die Beſchaffung entſprechender Localitäten ausdehnt, von welchen ja die leibliche und die geiſtige Geſundheit der heranwachſenden Generation ſehr weſentlich abhängig iſt. Die letzten Verhandlungen haben nur die


