Aufsatz 
Über die nächsten Aufgaben des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, nebst einem Anhange: Die Bedeutung und Stellung der Vorschule
Entstehung
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Dienſtag, den 9. September 1873.

Vormittags 7%½ 12 Uhr. Nachmittags 2 5 ½ Uhr. Eröffnung: Choral und Gebet. 2 21sz Franz. R. II. Heitger. 8 8 ½ Mathem. Real. I. Marx. 2 ½ 3 Mathem. R. III. Reuter. 8 ½ 9 ¼ Franzöſiſch R. I. Heitger. 3 31½ Franz. R. III. Schüler. 9 ¼ 9 ¾ Chemie R. I. Glaſer. 3 ½ 4 Engliſch R. III. Heitger. 9 ¾ 10 ½ Engliſch R. I. Heitger. 4 41 ½ Geſchichte R. IV. Preiſer. 10 ½ 11 Mathem. R. II. Marx. 4 ½ 5 Franz. R. IV. Bott. 11 11 ½ Phyſik R. II. Glaſer. 5 51½ Deutſch R. IV. Reuter.

11 ½ 12 Deutſch R. II. Soldan. Mittwoch, den 100. September 1873.

Vormittags 8 ¼ 11 ½ Uhr. 9 ½ 10 Franz. G. VI. Bott. Eröffnung: Choral und Gebet. 10 10 ½ Rechnen R. V. Reuter. 8 ½ 9 Latein G. VI. Preiſer. 10 ½ 11 Franz. R. V. Bott.

9 91½ Mathem. G. VI. Olff. 11 11 ½ Geogr. R. V. Reuter. VII. Belkanntmachung,

betr.: die Aufnahme neuer Schüler in das Gymnaſium und die Realſchule.

Der Unterricht nimmt ſeinen Anfang Donnerſtag, den 9. October 1873, Nachmittags 2 Uhr. An dieſem Tage findet auch, Morgens von 8 Uhr an, die Prüfung der neu eintretenden Schüler im Gymnaſialgebäude ſtatt. Die Anmeldungen derſelben nimmt der Unterzeichnete am 8. October, Vormittags, entgegen.

Die Hauptbedingungen der Aufnahme ſind:

1) Einreichung des Zeugniſſes, worin enthalten iſt: Vor⸗ und Zuname des Schülers, Stand und Wohnort des Vaters, künftiger Beruf(ob er die Gymnaſial⸗ oder Realklaſſen beſuchen ſoll), die Unterrichtsgegenſtände, worin der Schüler bisher unterrichtet worden iſt, die Klaſſe oder Abtheilung der zuletzt beſuchten Schule. Die Schüler, welche dem Director nicht von den Eltern ſelbſt vorgeführt werden, bringen eine Beſcheinignng des Vaters, daß ſie die Anſtalt beſuchen ſollen

2) Die Schüler ſollen im Allgemeinen 10- Jahre alt ſein und folgende Vorkenntniſſe haben: in der deutſchen Sprache außer der nöthigen Fertigkeit im Leſen, Schön⸗ und Rechtſchreiben (ſowohl in deutſcher wie in lateiniſcher Schrift) Kenntniß der Wortarten und ihrer Biegungen, Kenntniß des erweiterten einfachen Satzes; im Rechnen Geübtheit in den vier Grundrechnungen nach richtiger Methode; in Geographie und Geſchichte die dieſem Alter entſprechenden Elemente.

3) Jeder ortsfremde Schüler hat einen Heimatsſchein beizubringen.

Im wohlverſtandenen Intereſſe der aufzunehmenden Jugend liegt es, daß dieſelbe rechtzeitig der Lehranſtalt zugeführt werde; es liegt im Intereſſe der Schüler wie der Eltern, daß jene den unteren Klaſſen der Anſtalt übergeben werden. Wir glauben hierauf alle Eltern, beſonders auswärtige, dringend aufmerkſam machen zu unſjän Man über⸗ gebe uns die Schüler frühzeitig und wohl vorbereitet!

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums und der Realſchule zu Worms. Dr. Becker.