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ſchulen die beſte Organiſation gegeben werden möge, welche man denſelben zu verleihen vermag, wollte man ihnen diejenige Stellung ermöglichen, welche die Realſchulen in Norddeutſchland haben und in der modernen Welt einzunehmen berechtigt ſind: ſo könnte kein Zweifel darüber herrſchen, daß jene Anſtalten mindeſtens einen facultativen Unterricht in der lateiniſchen Sprache durchführen müſſen. Daran trägt Niemand ſchwer! Wer, um Forſt⸗, Cameral⸗ oder Bauwiſſen⸗ ſchaften, Mathematik oder Naturwiſſenſchaften zu ſtudiren, eine Univerſität beziehen, wer eine Bau⸗ oder Gewerbeacademie beſuchen, wer überhaupt mit realiſtiſcher Vorbildung ausgeſtattet die Zugänge zu höheren Studien ſich eröffnen will, kann auf eine entſprechende Vorbildung in der lateiniſchen Sprache nicht wohl verzichten. Soll nun die Realſchule für die Studien einiger Abtheilungen unſrer Univerſitäten oder verwandter Inſtitute vorbereiten, ſo muß das Latein in derſelben un⸗ bezweifelt eine Stätte finden. Und wenn etliche Unterrichtsgegenſtände, welche in unſeren Real⸗ ſchulen ſeither zu frühe gelehrt wurden, an richtiger Stelle dargeboten werden, und wenn die volle Arbeitskraft des Schülers angemeſſen beſchäftigt wird, ſo kann man ſich über die Aufnahme des facultativen Lateins in einen Theil unſerer Realſchulen nicht beſchweren.
An dieſer Stelle muß nun gezeigt werden, welche Forderungen ſich für uns ergeben, wenn in unſerer unterſten Realklaſſe neben dem Franzöſiſchen auch das facultative Latein betrieben wird. Dieſe Forderungen, welche erläutert und motivirt werden ſollen, lauten einfach ſo:„Wenn Schüler unſerer Realſchule ſchon im 11. Lebensjahre Franzöſiſch und Lateiniſch lernen ſollen, ſo müſſen ſie ſchon vor dem 11. Jahre einen gründlichen Anfangsunterricht im Franzöſiſchen gehabt haben. Zu dieſem Zwecke muß aus denjenigen Schülern der Vorſchule, welche im 10. Lebensjahre ſtehen, eine beſondere Klaſſe unſerer Anſtalt gebildet werden. Wenn Schüler der unterſten(der jetzigen 5.) Realklaſſe durch den Unterricht in der franzöſiſchen und lateiniſchen Sprache nicht überbürdet oder verwirrt werden ſollen, wenn ſie in beiden Sprachen ſtetige und ſolide Fortſchritte machen ſollen, wenn das von ihnen anzueignende ſprachliche Material wohl verarbeitet und ihre geiſtige Entwicklung durch allzu raſche Anhäufung des ſprachlichen Lern⸗ ſtoffes nicht gefährdet werden ſoll, ſo muß die Vorſchule danach eingerichtet und mit unſrer höheren Lehranſtalt vereinigt werden. Es müſſen Schüler der Vorſchule im 9. Jahre für das Erlernen des Franzöſiſchen und im 10. Jahre durch das Franzöſiſche für das Latein vorbereitet werden, welches in der unterſten Klaſſe der Realſchule als facultativer, in der Gymnaſialſexta als obligatoriſcher Unterrichtsgegenſtand in Angriff genommen wird.“
Nach dem Normallehrplane für preußiſche Realſchulen 1.„Ordnung iſt das obligatoriſche Latein in der unterſten Realklaſſe, d. h. gewöhnlich im 11. Lebensjahre der Schüler, in Angriff zu nehmen, das Franzöſiſche wird erſt ein Jahr ſpäter in den Kreis der Unterrichtsgegenſtände gezogen. In Bezug auf dieſe Einrichtung iſt zu ſagen:„Dieſe Einrichtung iſt höchſtens vielleicht dann zu billigen, wenn ihr die ſichere Vorausſetzung zur Seite ſteht, daß die meiſten Schüler der Realſchule 1. Ordnung 5 oder 6 Klaſſen derſelben abſolviren und in den Mittel⸗ und Oberklaſſen der An⸗ ſtalt ausreichende Zeit zum Erlernen der franzöſiſchen Sprache ſinden. Jene bedenkliche Einrichtung iſt aber nothwendig, da in der unterſten Klaſſe der Realſchule 1. Ordnung und der preuß. ſog. höhern Bürgerſchule, d. h. der Realſchule 1. Ordnung ohne Prima, das Latein von jedem Schüler erlernt werden muß. Zwei fremde Sprachen, Latein und Franzöſiſch, können in der Serta nicht wohl neben einander in Angriff genommen werden. Darum verlegt der preußiſche Normalplan den Anfang des Lateins in die VI., den des Franzöſiſchen in die V. Klaſſe. Da kommt es aber freilich


