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reiche Bildung geben laſſen wollen, nicht erkennen, daß in den durch ihren Lehrplan vor Ueber⸗ fluthung geſchützten Gymnaſialklaſſen den Schülern beſondere Aufmerkſamkeit geſchenkt werden kann? Unſre Realklaſſen ſollen auch einmal dieſes Vortheils theilhaftig werden, ſobald unſre Realſchulen gleichzeitig mit einem Etatsgeſetz einen ſtrafferen Normallehrplan erhalten. Ein ſolcher Lehrplan wird weniger geeigneten Elementen der Realſchule eine Barriere entgegenſtellen. Aber vor der Hand beſitzt das Gymnaſium, welches die rechten Maximen verfolgt, in ſeinem Unterrichtsplan bereits einen Schutz gegen Ueberfluthung und ſchlechtere Leiſtung.
Mit der vorſtehenden Bemerkung ſteht die Andeutung in enger Bezi ehung, daß unſerem Gymnaſium, wie auch der Realſchule, behufs der Reorganiſation ſeines Unterrichts ein allgemeine Reglementirung des heſſiſchen höheren Unterrichtsweſens höchſt gelegen käme Denn es iſt wünſchenswerth, daß die allgemeine Schulordnung, und nicht der einzelne Schulmann das Odium trägt, welches ihm auch die maßvollſte Durchführung der als richtig erkannten Erziehungs⸗ und Unterrichtsgrundſätze nur zu leicht zuzieht. Dazu kommen noch andre Erwägungen. Je theurer das Leben in den größeren Städten iſt, um ſo raſcher will die Mehrzahl der Eltern ihre Söhne vom Gymnaſium entlaſſen haben, und dabei ſuchen viele Söhne diejenigen Gymnaſien am liebſten auf, wo ſie am behaglichſten den Dienſt der Muſen und des Gambrinus vereinigen können. Dies iſt leider erſchreckende, nackte Wahrheit; und ſie erklärt Vieles, worüber ich lieber ſchweige. So kann man ſagen: Die Frequenz eines nach feſten Grundſätzen erziehenden Gymnaſiums wird davon abhängig ſein, daß alle Gymnaſien des Landes nach gleichen Grundſätzen verfahren. Geſchieht dies nicht, ſo füllt ſich das humanere(!), das ſtrengere wird gemieden. Gerade derjenigen Schule, welche die richtigen Grundſätze verfolgt, entſteht eine Concurrenz, gegen welche durch tüchtige Leiſtungen nicht aufzukommen iſt. Der Mangel an allgemeinen Ordnungen der Disciplin und des Unterrichts hat deshalb nur zu leicht zur Folge, daß ſelbſt eine Schule, welche das Richtige an⸗ ſtreben will, bei dem natürlichen Wunſche, eine ausreichende Frequenz ſich zu erhalten, ihre als richtig erkannten Grundſätze den traurigſten Thatſachen gegenüber nicht unbedingt feſt halten kann. Sind dieſe Bemerkungen richtig, ſo würden einige Dutzend guter Verordnungen, welche unbedingt alle Gymnaſien und Realſchulen des Landes auf dieſelbe Bahn der Disciplin und des Unter⸗ richts brächten, ein höchſt erwünſchtes Geſchenk ſein, das der Einzelne ſich durch Nichts erſetzen kann.
Anhang. Die Bedeutung und Stellung der Vorſchule.
Im Jahre 1855 wurde in Worms die gegenwärtig beſtehende Vorbereitungsſchule für das Gymnaſium und die Realſchule gegründet. Schon damals und ſpäterhin wünſchte der hieſige, Stadt⸗ rath, daß dieſe Anſtalt in nähere Beziehung zu dem Gymnaſium und der Realſchule, alſo unter die Direction dieſer Schulen trete. Doch führten die desfallſigen Verhandlungen zu keinem Ziele. Unter dem 29. Mai l. J. hat nun die hieſige Gr. Bürgermeiſterei der Direction des Gymnaſiums und der Realſchule zu Worms einen in hieſigem Gemeinderath eingebrachten und von demſelben angenom⸗
menen Antrag zur Aeußerung mitgetheilt, welcher wiederholt darauf abzielt, die Vorbereitungsſchule 7


