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wagen. Ueber alle Schwierigkeiten wäre man aber ſelbſt dann noch nicht hinausgekommen. Denn auch nach dem Zuſtandekommen eines Etatsgeſetzes müßte die Schulgeldeinnahme beider Anſtalten von der Stadt oder dem Staate oder von beiden zuſammen garantirt werden. Dieſe Garantie kann leicht geleiſtet werden, ſo lange jede der beiden Anſtalten die genügende Anzahl von Schülern hat, ſo lange eine natürliche und friedliche Entwicklung und Leitung beider Anſtalten beiden die wünſchenswerthe Zahl von Schülern zuführt und beide Anſtalten in gerechter Würdigung ihrer beſonderen Bedeutung Hand in Hand gehen und ſich nicht ſelbſt die größten Schwierigkeiten ſchaffen. Nehmen wir nun aber den Fall an, die beiden Schulen ſeien nach Erlaß des begehrten Etatsgeſetzes von einander getrennt worden und die einſeitigen und deshalb unduldſamen oder gar fanatiſchen Vertreter der realiſtiſchen oder der gymnaſialen Bildungsrichtung würden ſich gegenſeitig das Feld der Wirkſamkeit einengen oder ſtreitig machen. Dann würde die Schulgeldgarantie derjenigen Anſtalt, welche in Folge ſolchen widerwärtigen Treibens viele Schüler verlieren würde, nicht leicht aufrecht zu erhalten ſein; dieſe Anſtalt würde vielleicht gar zu Fall gebracht. Sollte etwa unſer Gymnaſium in dieſe gefährliche Lage gebracht worden ſein, ſo würde man dann gewiß ſagen, da ein Gymnaſium nicht mehr exiſtire, ſo müſſe der alte Wormſer Gumnaſialfonds der einzigen noch vorhandenen höheren Lehranſtalt, der Realſchule, zu Theil werden. Würde aber dadurch die Real⸗ ſchule eine Verbeſſerung ihrer finanziellen Lage erfahren? Keineswegs! Denn nach Vernichtung des Gymnaſiums würde man ſtatt der jetzigen parallelen Gymnaſial⸗ und Realklaſſen parallele Real⸗ klaſſen erhalten; und gewonnen würde doch nichts! Solche Gefahrendrohen alſo in Folge eventueller Machinationen dem hieſigen Gymnaſium als ſolchem— für den Fall ſeiner Trennung von der Realſchule— ſogar nach dem Zuſtande⸗ kommen eines Etatsgeſetzes. Dagegen vürde ein Etatsgeſetz Wenicſtens die Intereſſen der an beiden Anſtalten angeſtellten Lehrer ſicher geſtellt haben.
Iſt nun die Trennung der beiden Anſtalten ſogar nach dem Zuſtandekommen eines eventuellen Etatsgeſetzes für das Gymnaſium nicht ungefährlich, ſo würde ſie bei den jetzigen Etats⸗ verhältniſſen unſrer Anſtalt eine leichtſinnige Handlung ſein, die nicht im allgemeinen Intereſſe liegen kann. Dieſe Trennung würde überdies jährlich mehrere Tauſende koſten; ſie würde näm⸗ lich erfordern: ein zweites möblirtes Local mit vollſtändiger Ausſtattung einer Bibliothek, eines phyſicaliſchen, eines naturhiſtoriſchen Cabinets, eines chemiſchen Laboratoriums u. ſ. w., einen zweiten Director, einen zweiten Schuldiener; und dieſe neuen Bedürfniſſe wären Veranlaſſung, daß man die ſeitherigen und zukünftigen Lehrer beider Anſtalten bezüglich ihrer Gehalte vielleicht noch mehr als ſeither vernachläſſigen würde. Vor jener Vergeudung der Mittel auf der einen Seite und vor dieſer Vernachläſſigung der Lehrercollegien auf der andren Seite müßte nun aber jeder gewiſſenhafte, nur der Sache und dem allgemeinen Intereſſe dienende Director der vereinigten Anſtalten ernſtlich warnen! Und ich glaube dieſe aufrichtige Warnung vor nutzloſen und veroegenen Projecten vor Allem meinen ſämmtlichen Loegemnärtigen Sollagen ſchuldig zu ſein.
Und nun glaube ich den unzeitigen Trennungsprojecten gegenüben auch noch einen wiſſen⸗ ſchaftlichen und pädagogiſchen Geſichtspunkt geltend machen zu ſollen. Im allgeme inen Intereſſe des Publikums und der zu erziehenden Jugend iſt es viel wünſchenswerther, daß die in Worms ſo lange gepflegten, höchſt beklagenswerthen Antipathieen zwiſchen gymnaſialen und und realiſtiſchen Bildungsbeſtrebungen durch längeres Zuſammenleben des hieſigen Gym⸗


