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der Gymnaſial⸗ und Reallehrer, ſondern ſoll, wie oben angedeutet wurde, die Leiſtungsfähigkeit der Schulen ſteigern. Um nämlich unſren Realſchulen die gleiche Leiſtungsfähigkeit zu ſichern, wie den preußiſchen Realſchulen gleicher Kategorie, z. B. in der Vorbereitug für den einjährigen Dienſt und für andere Lebensſtellungen, für welche unſre Realſchulen ſchon lange vorbereiten möchten und weiter gehende Berechtigungen ſich erſehnen,— dazu iſt es erforderlich, unſren Realſchulen die entſprechenden finanziellen Grundlagen, die conditio sine qua non jeder dauerhaften Schulorganiſation und tüchtigen Leiſtung zu ſichern. Geſchähe dies dennoch nicht ſchon in Bälde, ſo würden in unſren Realſchulen gefährliche Zuſtände ſich vorbereiten oder feſtſetzen, welche der tiefer Blickende herankommen ſieht, und die wir vermeiden müſſen. Würde nämlich nicht bald eine Reviſion und namhafte Erhöhung unſrer Realſchuletats vorgenommen, ſo würden unſre Realſchulen nach und nach immer mehr in die Lage gewiſſer Privatlehranſtalten gebracht, welche darauf bedacht ſein müſſen, durch Steigerung der Frequenz, welche nicht zum Nutzen der Schule und der von ihr angeſtrebten Ausbildung gereicht, ihre Einnahmen ſelbſt zu vermehren, ihre Beſoldungen ſelbſt zu erhöhen. Werden dann die Anſtalten bei dieſer Art, ſich ſelbſt die Mittel zu verſchaffen, welche Staat und Gemeinde darbieten ſollten, zu groß, ſo werden ihre Leiſtungen geringer, und es ſtellt ſich leicht noch ein zweiter Nachtheil ein. Die von der Schule ſelbſt begehrte und angeſtrebte Frequenz ſchlägt nämlich bald zum finanziellen Schaden aus, wenn ſie zur Gründung von zu vielen Parallelklaſſen nöthigt, deren Koſten vorwiegend aus der Schulgeldeinnahme beſtritten, nicht durch entſprechende neue Bewilligungen des Staats und der Gemeinde gedeckt werden. Für kurze Zeit vermag man jüngere Lehrer der Parallelklaſſen aus der erhöhten Schulgeldeinnahme zu bezahlen. Wenn dann aber dieſe Einnahme ihren Höhepunkt erreicht hat und keine Mittel mehr bietet, um Alterszulagen zu gewähren, ſo beginnt die Reihe großer Verlegenheiten. Dagegen ſetzt ein ausreichender Etat eine Schule in Stand, auf übergroße Frequenz zu verzichten, ſtrengere Forderungen zu ſtellen, dadurch die Ueberfluthung einer Anſtalt zu verhindern, die Opfer für Errichtung von Parallelclaſſen zu verringern und in kleineren Klaſſen beſſere Leiſtungen zu erzielen. Auf dieſen Umſtand als auf ein weiteres, höchſt wichtiges Motiv für die nachträgliche Regulirung unſrer Schuletats möchten wir in einer Zeit hinweiſen, in welcher, äußrem Vernehmen nach, bereits aus dem Norden der Antrag geſtellt wurde, die Anforderungen an die Bildung unſrer einjährigen Freiwilligen und unſrer Gymnaſialabiturienten(durch Herſtellung des neunjährigen Gymnaſialcurſes) zu ſteigern. Trägt man ſich ganz mit Recht mit ſolchen Gedanken, ſo haben wir allen Anlaß, unſere jetzigen Leiſtungen dadurch zu ſichern oder zu ſteigern, daß wir unſren Gymnaſien und Realſchulen ausreichende Etats ſchaffen, welche in Stand ſetzen, die äußerliche Blüthe einer Anſtalt, welche manche in der Schülerzahl und in der Schulgeld⸗ einnahme ſehen, zu verſchmähen. So liegt alſo die baldige Regulirung unſrer Etats auch im Intereſſe der Gr. Regierung; ſie iſt von hoher Bedeutung für alle diejenigen Angelegenheiten unſres höheren Schulweſens, welche gemeinſam von unſrer Landesregierung und der Reichsregierung geordnet werden. Es iſt z. B. nicht denkbar, daß unſre Realſchulen bezüglich ihres Wirkungskreiſes, ihrer Organiſation und der wünſchenswerthen Berechtigungen auf diejenige Bahn der Entwickelung geleitet werden, auf welcher ſie den norddeutſchen Realſchulen 1. oder 2. Ordn. und den bayeriſchen, württembergiſchen und badiſchen Realgymnaſien vollſtändig ebenbürtig werden, ohne daß ihre Finanz⸗ angelegenheiten nach vollſtändig neuen Geſichtspunkten, 3. B. nach andren Grund⸗ ſätzen der Bildung, Vermehrung und Verwaltung ihrer Fonds geregelt werden.


