Aufsatz 
Über die nächsten Aufgaben des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, nebst einem Anhange: Die Bedeutung und Stellung der Vorschule
Entstehung
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Mittel abhängig gemacht, ſo drängt ſich dem gewiſſenhaften Beurtheiler der in Folge dieſer Liberalität von Jahr zu Jahr ſich ſteigernden Mißſtände die Ueberzeugung auf, daß man ſich bald entſchließen müſſe, den ferneren Beſtand dieſer Inſtitute von der nachträglichen Annahme eines geſetzlich feſtzuſtellenden Normal⸗Etats der höheren Schulen abhängig zu machen. Die großen Segnungen einer ſolchen Maßregel würden ſchon nach Verlauf weniger Jahre in der Organiſation und in den Leiſtungen der Schulen wahrzunehmen ſein. Die nachträgliche Regulirung der Etats unſrer höheren Schulen liegt alſo vor Allem im Intereſſe des Unterrichts, d. h. Aller, welche von den höheren Schulen einen guten Unterricht erwarten, der Schüler, der Familien, der Städte, des Staates. Allein ich ſcheue mich nicht, die Angelegenheit der Regulirung der Etats unſrer höheren Schulen zugleich im Intereſſe der heſſiſchen Gymnaſial⸗ und Reallehrer zu be⸗ ſprechen. Es weiß ja Jedermann, der mich kennt, daß ich, wenn ich dieſen delicaten Gegenſtand hier erörtere, nicht pro domo rede. Ich ſchätze mich darum glücklich, daß ich ohne Scheu dieſe wichtige Angelegenheit behandeln kann, auf welche immer und immer wieder zurückgekommen werden muß, ſo lange dieſelbe von unſrem Staate und unſren Städten noch nicht in befriedigender Weiſe beachtet worden iſt. Ich verſichere, daß ich lange geſchwankt, ob ich die in Rede ſtehende Sache beſprechen ſolle. Wieder⸗ holt ſchien es mir ſo, als ob es dem Zartgefühl widerſtrebe, ſolche Dinge zu erörtern; aber immer und immer wieder ſiegte in mir die Erwägung, daß in einer Zeit, in welcher in unſren Handels⸗ und Fabrikſtädten Fabrikbedienſtete und Comptoiriſten höhere Beſoldungen beziehen, als gewiſſe Lehrer unſrer höheren Lehranſtalten, die im Dienſte ergrauten, ſolches Zartgefühl durchaus unzuläſſig ſei. Gewiß bethätigt nur derjenige das ächte Zartgefühl, welcher mit den ſchwachen Mitteln, über welche er verfügt, das Menſchenleben aus der unwürdigen Lage zu befreien ſucht, in welcher dasſelbe Hartherzigkeit, Gedankenloſigkeit, Nachläſſigkeit Jahre lang ringen und leiden und Schaden aller Art nehmen ließ.

Wie wird nun der Staat eine den Bedürfniſſen entſprechende geſetzliche Regulirung der Etats unſrer höheren Schulen herbeiführen können?

Wenn der Staat, wie es gewiß billig wäre, die von ihm den Realſchulen und gewiſſen Gymnaſien gewährten Zuſchüſſe in einer Form bewilligen würde, welche ihn zur Leiſtung derſelben für die Dauer ebenſo verpflichten vürde, wie er ſich geſetzlich verpflichet hat, nach ſeinem Theil für die Dotation gewiſſer Volksſchulen aufzukommen, ſo würde er, ohne große Opfer zu bringen, im Stande ſein, die Etatsverhältniſſe aller unſrer höheren Schulen raſch ſo zu regeln, wie es ächt ſtaatsmänniſche und pädagogiſche Rückſicht auf eine ſtetige innere Weiterent⸗ wickelung unſres, den heutigen Zwecken des Staates ſo unentbehrlichen höheren Unterrichtsweſens fordert. Aber auch geziemende Billigkeit und Menſchlichkeit empfiehlt es, ſich um das Wohl und Wehe der Perſonen zu bekümmern, die in ſchwerem Berufe gerade dem Staate ganz Unentbehrliches leiſten. Wenn nun aber in dem oben(S. 32) citirten Berichte des gegenwärtigen Finanzausſchuſſes geſagt iſt, daß die Staatskaſſe zu den Zu⸗ ſchüſſen, welche den Realſchulen zu Theil werden, nicht für die Dauer ver⸗ pflichtet ſei, und daß den Ständen ausdrücklich das Recht vorbehalten werde, je nach Entwicklung der neuen Gemeinde⸗, Städte⸗ und Kreisord⸗ nung die Beitragspflicht der Saatskaſſe beliebig zu gewähren, zu ver⸗ mindern oder ganz aufzuheben und ſie den Kreiſen und Provinzen zuzu⸗ weiſen: ſo ſind die Stände ohne Zweifel berechtigt, derartige Vorbehalte auszuſprechen. Aber