Aufsatz 
Über die nächsten Aufgaben des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, nebst einem Anhange: Die Bedeutung und Stellung der Vorschule
Entstehung
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F. Neber einige allgemeine Vedingungen des Gedeihrus unſrer Schult,

oder: Die allgemeine Förderung der heſſiſchen höheren Schulen von Seiten des Stants.

Wurden im Vorhergehenden einige ſpecielle Angelegenheiten der Wormſer Anſtalten be⸗ Iprochen, ſo erweitert ſich für uns nun nothwendiger Weiſe der Standpunkt der Betrachtung. Es verriethe große Kurzſichtigkeit, wollte man das Heil unſrer Schule vorwiegend von einzelnen localen Bemühungen für unſre Schule oder nur von localen Entwickelungen erwarten. Mußten es nicht beſonders die Realſchulen unſres Landes erleben, daß ſie kränkelten, ſolange ſie in den einzelnen Städten iſolirt für ſich exiſtirten und nur locale Förderung und Bedeutung erlangten? Ein neues Leben fing an in ihnen zu pulſiren, als die Ereigniſſe des Jahres 1866 denſelben innige Be⸗ ziehungen zum öffentlichen, zum ſtaatlichen Leben zu verleihen den erſten Anlaß gaben. Damals haben auch in unſrem Lande auf dem Gebiete des Realſchulweſens neue Principien ſich Bahn ge⸗ brochen, welche noch viel entſchiedener Wurzel faſſen und zu reinerer und reicherer Wirkſamkeit ge⸗ langen müſſen. Dieſes gilt ſowohl von der unbedingt erforderlichen Vervollkommnung der Erziehungs⸗ und Unterrichtsprincipien unſrer Realſchulen, als auch von der Grundvorausſetzung der Veredelung des realiſtiſchen Erziehungsplans, nämlich der Regulirung der Etatsangelegenheiten der heſſiſchen Realſchulen durch den Staat, und zwar vermittelſt des Zuſammenwirkens der dabei intereſſirten ſtaatlichen, provinziellen und ſtädtiſchen Factoren.

Es muß dabei freilich vor Allem Verwahrung gegen die Anſicht eingelegt werden, als ob die unerläßliche Regulirung der Etatsangelegenheiten unſerer höheren Schulen allein im Intereſſe der Gymnaſial⸗ und Reallehrer liege. Es kann leicht nachgewieſen werden, daß vor Allem die Sorge für die Erziehung und den Unterricht der Gegenwart jene finanzielle Reorganiſation unſrer höheren Schulen dringend fordert. Es iſt freilich ganz natürlich, daß dieſe Angelegenheit zunächſt den Schein einer ſpeciellen Angelegenheit der heſſiſchen Gymnaſial⸗ und Reallehrer annimmt.

Sieht man ſich die Erklärungen und Vorbehalte des Berichtes des Finanzausſchuſſes der zweiten Kammer unfres Landes an, welcher jüngſt(Juni 1873) im Druck erſchienen iſt, und vergleicht man dieſelben mit ähnlichen Erklärungen aus früheren Jahren: ſo gibt es in der That keine wich⸗ tigere Angelegenheit der heſſiſchen Realſchulen, als dahin zu wirken, daß auf geſetzlichem Wege ihr Verhältniß zum Staate klar geſtellt und auf Grund dieſes Verhältniſſes ihre Etatsangelegenheiten geſetzlich regulirt werden. Aber auch für die Gymnaſien des Landes, welche ein Intereſſe daran haben, daß blühende Realſchulen ihnen ſelbſt die tiefere Erfaſſung der eigenen Aufgabe ermöglichen und zur Heranbildung tüchtiger Gymnaſiallehrer beitragen, ſind jene Realſchulangelegenheiten von großer Bedeutung, und nicht am wenigſten für das Gymnaſium zu Worms, welches zur Zeit mit einer Realſchule organiſch verbunden iſt und deshalb von jeder Calamität des heſſiſchen Realſchul⸗ weſens ebenſo empfindlich getroffen wird, wie es für dasſelbe von unberechenbarem Gewinne wäre, wenn die Realſchulangelegenheiten unſres Landes Hand in Hand mit den Gymuaſialangelegenheiten zum erwünſchten Ziele geführt würden. Es iſt ſonach erſichtlich, warum wir uns in Worms mit dieſen Fragen mit beſonderem Intereſſe beſchäftigen müſſen; und da es meine Abſicht iſt, in dieſen Blättern denjenigen, welche ſich für eine glückliche Geſtaltung der hieſigen Schulangelegenheiten nicht dem Worte, ſondern der That nach, wahrhaft intereſſiren, nach einigen Seiten hin die richtigen