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„Daß die Beſtrebungen beider Parteien durch Gründung völlig getrennter Anſtalten am beſten befriedigt würden, iſt ſelbſtverſtändlich. Da nun aber wenigſtens der Zeit die Mittel dazu noch fehlen, ſo iſt wiederholt die Frage aufgetaucht, ob, da von den beiden Zweigen der vereinigten Anſtalt jeder des andren volle Lebenskraft und Blüthe beeinträchtige, es nicht räthlich und thunlich ſei, einen von beiden Zweigen zur Kräftigung des andren abzuwerfen. Das iſt aber weder räth⸗ lich, noch thunlich. Denn erwägt man, welcher Berufsthätigkeit die überwiegende Mehrzahl der Bewohner von Worms zugethan iſt, ſo wird man nicht zweifeln, daß hier in Bezug auf Schul⸗ anſtalten nächſt der Volksſchule eine höhere Bildungsanſtalt realiſtiſcher Art das erſte Bedürfniß iſt. Wo, wie in Worms, Handel und Induſtrie der Grundcharakter der Stadt und ſo im Steigen begriffen iſt, wie in neuerer Zeit, da wird zur Vorbereitung auf dieſe Laufbahn eine entſprechende Lehranſtalt nicht fehlen dürfen.“„Andrerſeits iſt auch das Bedürf⸗ niß eines Gymnaſiums in Worms unverkennbar. Eine Stadt von der Bedeutung wie Worms bedarf ein ſolches nicht nur für diejenigen, die ſich einem gelehrten Berufe widmen, ſondern auch für diejenigen Söhne des Kaufmanns⸗ und Gewerbſtandes, welche die Grundlage zu einer höheren und allgemeinen wiſſenſchaftlichen Bildung legen wollen und von der Gunſt des Schick⸗ ſals in die Lage geſetzt ſind, den weiteren Gymnaſialweg einſchlagen zu können.“„Wäre auch die Aufhebung der einen oder der andren Anſtalt räthlich, ſo iſt ſie vom rechtlichen Standpunkte aus gar nicht thunlich. Denn der größere Theil(heute: nur ein bedeutender Theil, näm⸗ lich ein jährlicher Ertrag von ca. 4543 fl.) des nun für die combinirte Anſtalt verwendbaren Fonds ſtammt aus Stiftungen für ein Gymnaſium und der von den Ständen bewilligte Staatsbeitrag iſt an die Erweiterung des Gymnaſiums durch ſelb⸗ ſtändige Realklaſſen gebunden. Wir ſind darum innerlich und äußerlich abgehalten, zu dem Extrem der Auflöſung eines Theils der Anſtalt zu ſchreiten.“(Aus einem am 7. Januar 1865 vom Gr. Geh. Oberſtudienrath Dr. Wagner in Worms gehaltenen Vortrage).
Da die Stadt Worms nach ihrer Bedeutung und ihren ſocialen Verhältniſſen mit Darm⸗ ſtadt, Mainz, Offenbach und Gießen verglichen werden darf: ſo kann es nicht unangemeſſen er⸗ ſcheinen, wenn ich, um die wirkliche Lage unſrer Anſtalt zu kennzeichnen, vor Allem vergleichende authentiſche Mittheilungen über die Etatsverhältniſſe der Gymnaſien und der Real⸗ ſchulen der genannten Städte mache.— Die Zahlen der folgenden Tabelle beweiſen, daß der Staat die Wormſer Anſtalten nicht beſonders gefördert hat. Als man einſt in Worms auf den Gedanken kam, Baarbeſtände des Gymnaſialfonds zu capitaliſiren, zogen unſre Stände ſogar einen Theil des Staatsbeitrags zurück. So war die Kargheit unſrer Stände das Echo hieſiger Ver⸗ waltungsntaximen! Als im Jahre 1872 gelegentlich der allgemeinen Beſoldungsaufbeſſerung allen Gymnaſien und Realſchulen des Landes die Staatszuſchüſſe erhöht wurden, wurde der Realſchule zu Darmſtadt außerdem noch ein beſonderer Staatszuſchuß gewährt, behufs der Erweiterung ihrer Organiſation. Damals lag auch in Worms das Bedürfniß vor, dem Gymnaſium und der Realſchule durch Hinzufügung von Unterrichtsſtunden zur Vollſtändigkeit der Organiſation zu verhelfen, alſo neue Lehrkräfte zu gewinnen. Allein der Bericht des Finanzausſchuſſes(Beilage Nr. 580 zum 105. Protocoll, S. 75) ſagt:„Daß die Schule(Gymnaſium und Realſchule zu Worms) der Aenderung bedürfe, iſt nirgends behauptet oder nachgewieſen; es iſt alſo gegen die vorige Periode kein weiteres Bedürfniß vorhanden, als das der allgemeinen Gehaltsaufbeſſerung.“ 87


