Aufsatz 
Über die nächsten Aufgaben des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, nebst einem Anhange: Die Bedeutung und Stellung der Vorschule
Entstehung
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a. Sehrpln einer ſechsklaſſigen und dabei ſiebenjährigen Naalſchuke 2. Ordnung(mit facultativem Latein.)

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4 Sexta. Quinta. Quarta. Tertia. Secunda. Prima.. Lehrgegenſtände. Müüßriger ahahein iger egiähriger einſähriger einſähriger zmlädriger Bemerkungen. Curſus. Curſus Curſus. Curſus. Curſus. Religionslehre. 2 2 2 32 82 2 Heutſch, a keteut äe. 6 6 4 4 3 Franzöſiſch..... 6 6 5 1 4 4 Engliſch...... 2 3 4 4 3 Geſchichte...... 2 2 2 2 2 2 Geographie..... 2 2 2 2 2 2 Für die Vrimpa iſt mathe⸗ Mathematik..... 6 6 6 6 6 6 i ee 813s Naturgeſchichte. 2 2 2. Neeeſeißnet a df für ait eee 5 Chemie 1....... 2 1 emie ſind Freihandjeichnen und Mo⸗ i Are. Nar Arbetenehe Sulotniorium elliren... 2 2 2 2 2 Geometriſches Zeichnen 2 2 2 Schreiben..... 2 2 2 Geſang...... 2 2 2 212 2 2 Turnen..... 2 2 2 2 2 2 Zuſammen: 34 36 36 36 36 368 1 1

Dazu facultatives Latein denjenigen Schülern, welche Unterricht im(facultativen) Latein nehmen, werden dafür entſprechende Erleichterungen in andren Lehrgegenſtänden des obigen Planes zugeſtanden. Das facultative Latein ſoll in der Sexta begonnen werden und wird aus⸗ gedehnt nach Maßgabe des ſich einſtellenden Bedürfniſſes. Wir wollen abwarten, ob ſich alle Realſchüler dazu melden werden. Geſchähe dies, ſo würde das hieſige Publikum zu erkennen geben, daß es eine Realſchule 1. Ordnung wolle. Unſre Sache wird es ſein, dieſe Dinge ſich entwickeln zu laſſen. Es iſt moglich, f aenktatives Zeichnen zu den obigen Zäichenſtunden hinzuzufügen.

b. Vom Unterrichtsplan einer ſechsklaſſigen und dabei ſiebenjährigen Realſchule 2. Ordnung.

Da in vorſtehendem Lehrplan für einzelne Unterrichtsgegenſtänden mehr Stunden angeſetzt ſind als ſeither bei uns üblich war, ſo werden bei vollſtändiger Durchführung desſelben gewiſſe Klaſſenpenſa und Unterrichtsziele höher gegriffen werden können, als es uns ſeither möglich war. Allein wie viel man auf den einzelnen Lehrſtufen irgend einer Unterrichtsanſtalt wird fordern können, iſt aprioriſch durchaus nicht mit Genauigkeit zu beſtimmen. Eine Anſtalt z. B., welche aus ge⸗ ſicherten Fonds ausreichend dotirt und in die Lage geſetzt iſt, auf die Schulgeldeinnahme kein über⸗ großes Gewicht zu legen lich berühre offenbar eine delicate Angelegenheit und eine Cardinalfrage unſres Realſchulweſens) eine ſolche Anſtalt vermag ihre Anforderungen an die einzelnen Klaſſen höher zu ſpannen, als gewiſſe andre Anſtalten, kann einen gegehenen Unterrichtsplan ſicherer im Auge behalten und feſtere Traditionen ihres Unterrichts begründen.

Iſt nun hier von dem Unterrichtsplan einer ſiebenjährigen Nealſchule die Rede, ſo kann es ſich offenbar zunächſt nur darum handeln, annäh ernd den Grad der Reife zu bezeichnen, welchen