Aufsatz 
Über die nächsten Aufgaben des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, nebst einem Anhange: Die Bedeutung und Stellung der Vorschule
Entstehung
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vom großen Publikum gewöhnlich verlangt wird. Wir glauben, daß allen Schülern, welche in's praktiſche Leben eintreten, ein logiſch geſchulter Verſtand, Sicherheit, Raſchheit und Gewandtheit des Auffaſſungsvermögens, ein über das alltägliche, nüchterne Bedürfniß hinausſtrebender Sinn, welcher gleichwohl ganz beſonders im Stande iſt, die Wirklichkeit zu begreifen, zu beurtheilen, zu behandeln, zu bezwingen, Güter ſind, welche gerade für das praktiſche Leben nicht hoch genug anzuſchlagen ſind. Dieſe Geiſtesgaben aber zieht eine ſtrebſame Jugend aus dem wahrhaft geiſtbildenden Ein⸗ dringen in die eigene und in die fremden Sprachen. Möge man mich alſo nicht mißverſtehen, wenn ich ſage:Der Curſus der heſſiſchen Realſchulen 2. Ordnung muß verlängert, den einzelnen Unter⸗ richtsſtufen deſſelben müſſen die angemeſſenen Lehrſtoffe überwieſen werden, damit auch der Unterricht in den neueren Sprachen indem er darauf ausgeht, den praktiſchen Bedürfniſſen des künftigen Kaufmannes ꝛc. in jeder möglichen Weiſe zu genügen von gewiſſen Mängeln ſich zu befreien und die Anerkennung ſeiner Ebenbürtigkeit mit dem Unterricht der alten humaniſtiſchen Sprachen zu erlangen vermag.

Der Umfang der vorliegenden Arbeit erlaubt mir nicht, hier eingehend nachzuweiſen, wie auch der Unterricht im Deutſchen in der ſiebenjährigen Realſchule nach höheren Zielen zu ſtreben vermag. Es iſt nicht möglich, dem ſechzehnjährigen Schüler wahres Verſtändniß für die Geſchichte der Entwickelung der vaterländiſchen Literatur zu eröffnen. Der verſtändige Lehrer wird demnach in der erſten Klaſſe der lateinloſen ſechsjährigen Realſchule 2. Ordnung auf die zuſammen⸗ hängende Darſtellung der deutſchen Literaturgeſchichte verzichten, ſich damit genügen laſſen, in ein⸗ zelne Perioden derſelben einzuführen, mit einzelnen Perſönlichkeiten und Werken unſrer Literaturgeſchichte bekannt zu machen. Dagegen vermag die Prima der ſiebenjährigen Realſchule 2. Ordnung, welche auch von allen andern Unterrichtsgegenſtänden wirkſamſte Anregungen empfängt, recht wohl in die Geſchichte der geiſtigen Bewegungen unſres Volkes eingeführt zu werden.

Iſt es nun noch nöthig, zu verſichern, daß bei meiner Auffaſſung der ſiebenjährigen Real⸗ ſchule 2. Ordnung auch das kaufmänniſche Rechnen keineswegs verkürzt werden wird? Im Nachfolgenden wird von der Vorbereitung der Realſchüler 2. Ordnung für die polytechniſche Schule geſprochen werden. Iſt es wohl denkbar, daß ein Schüler, welcher nach den dort zu beſprechenden Forderungen des Polytechnikums in den mathematiſchen Fächern unterrichtet wird und dabei auch einen(facultativen?) Unterricht im kaufmänniſchen Rechnen erhält, den Anforderungen des Comptoirs nicht in jeder Weiſe genügen ſollte?

2. Die ſiebenjährige Realſchule in ihrem Verhältniß zu den Gewerben und zur Kunſtinduſtrie.

Schon eine ſiebenjährige Realſchule iſt im Stande, Gewerbe und Kunſtinduſtrie einer Stadt entſcheidend zu fördern, oder, wo eigentliche Kunſtinduſtrie noch nicht oder nur in beſchränktem Maße vorhanden iſt, eine ſolche im Bunde mit andern mitwirkenden Factoren, z. B. einer beſonderen Kunſtſchule, in's Leben zu rufen. In dieſer Beziehung iſt die Förderung des Zeichenunterrichts von beſonderer Wichtigkeit, welcher gegenwärtig in einer verhältnißmäßig geringen Anzahl von Real⸗ ſchulen diejenige Stellung einnimmt, welche ſeiner erziehlichen Bedeutung und ſeiner Wichtigkeit für die Gewerbe und die eigentliche Kunſtinduſtrie entſpricht.