Aufsatz 
Betrachtungen über Organisation und die staatliche Stellung der Realschulen des Großherzogtums Hessen
Entstehung
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dieſem Tage findet auch, von Morgens 8 Uhr an, die Prüfung der neu eintreten⸗ den Schüler im Realſchulgebäude ſtatt. Die Anmeldungen neuer Schüler wünſcht der Unter⸗ zeichnete in dem Realſchulgebäude während der Vormittagsſtunden des 15. April entgegen zu nehmen.

2. In die beiden Abtheilungen der 6. Klaſſe oder der Vorſchule werden Knaben von 610 Jahren aufgenommen.*)

3) Um in die 5. Klaſſe aufgenommen zu werden, iſt es im Allgemeinen erforderlich, daß der Knabe 10 Jahre alt iſt. Es wird aber von uns gewünſcht, daß der Eintritt in unſere Anſtalt ſchon früher erfolge, da, wie man Seite 714 dieſes Programms lieſt, in unſerer 6. Klaſſe oder der Vorſchule der wirkliche Anfang unſeres Lehrkurſus gemacht wird. Da wir die gewichtigſtea Gründe haben, bei der Aufnahme ältererSchüler ſehr vorſichtig zu Werke zugehen ſo richten wir an die Eltern der hieſigen Stadt und der Umgegend die Bitte, daß dieſelben ihre Söhne unſerer Anſtalt ſo frühe wie nur möglich übergeben mögen. Auswärtige Eltern werden gut daran thun, ihre Söhne, wenn nicht früher, ſo doch wenigſtens nach zurückgelegtem neunten Lebensjahre in unſere Anſtalt eintreten zu laſſen. Die Eltern hieſiger Stadt aber haben die Erfahrung gemacht, daß diejenigen Realſchüler im Allgemeinen die ſicherſten Fortſchritte machten, welche ſchon im 7. Lebensjahre in unſere Vorſchule oder 6. Klaſſe aufgenommen wurden.

Von ſolchen Knaben aber, welche erſt in die 5. Klaſſe eintreten ſollen, wird geforert:

1. Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; 2. Leſerliche und reinliche Hand⸗ ſchrift; 3. Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe Fehler niederzuſchreiben; 4. Sicherheit in den vier Grund⸗ rechnungsarten in ganzen Zahlen; 5. Elementare Kenntniſſe in der Religionslehre und bibliſchen Geſchichte, ſowie in der Erdkunde; 6. Im Allgemeinen dasjenige Penſum der franzöſiſchen Sprache, welches in

unſerer Klaſſe Vl oder der Vorſchule abſolvirt wird. Näheres darüber ſieh auf S. 35 dieſes Programms. 4) Der Eintritt in eine höhere Klaſſe wird abhängig gemacht von dem Nachweis der Vor⸗

kenntniſſe, welche nach dieſem Programm in der nächſtvorhergehenden Klaſſe erlangt werden.(Vgl. S. 28 33) Großherzogliche Direction der Realſchule zu Alzey. Dr. Becker.

*) In Bezug auf den Zweck und die Aufgabe der Vorſchule verweiſen wir auf dasjenige, was in vor⸗ liegendem Programm, Seite 7 14, geſagt iſt. Wir unterlaſſen es aber nicht, nochmals darauf hinweiſen, daß auch in auderen Städten unſeres Landes die mit Realſchulen verbundenen Vorſchulen die Aufgabe der auf auf das Alter von 610 Jahren berechneten höheren Privatknabeninſtitute auf ſich genommen haben, nämlich in Offen⸗ bach, Alsfeld, Nichelſtadt und Bingen. Auch viele andere höhere Lehranſtalten der verſchiedenſten deutſchen Länder wollen das ſo wichtige Alter vom 6.10. Jahre nicht miſſen. Im vorliegenden Programme(S. 12, 13, 25, 26.) haben wir eine Anzahl von Vorbereitungsklaſſen verſchiedener Städte Deutſchlands aufgezählt. Genaueres bei Wieſe, das höhere Schulweſen in Preußen, Abſchnitt III.(S. 50 S. 410.) und in Mushackes Schulkalender für das Jahr 1868. Für hieſige Verhältniſſe fügen wir auch diesmal die Bemerkung hinzu, daß z. B. die preußiſche Unter⸗ richtsordnung für die Realſchulen ausdrücklich es empfiehlt, mit Realſchulen Vorſchulen zu verbinden, welche, wenn möglich, zwei Klaſſen haben ſollen. Wir ſagen dies, damit man erkenne, daß ſolche Vorſchulen zu höheren Lehranſtalten eine we⸗ ſentlich andere Aufgabe haben, als die elementaren ſtädtiſchen Schulen. Wir wiederholen hier Wieſe's Worte:Die Elmentarſchulen verfolgen in der Regel eine weſentlich andere Aufgabe, als die Schüler für die unterſte Stufe höherer Schulen vorzubilden und ſind deshalb, zumal bei überfüllten Klaſſen, keines⸗ wegs immer im Stande, Knaben im 10. Lebensjahre mit den vorerwähnten Kenntniſſen und Fertigkeiten zu ent⸗ laſſen. Es ſind deshalb, um zur Erlernung der erforderlichen Elementarkenntniſſe in derſelben Anſtalt Gelegenheit zu geben, in neuerer Zeit mit vielen Gymnaſien und Reallehranſtalten Vorſchulen von 1, 2 und mehr Klaſſen verbunden worden.(S. Wieſe, das höhere Schulweſen in Preußen, S. 31.)