Aufsatz 
Betrachtungen über Organisation und die staatliche Stellung der Realschulen des Großherzogtums Hessen
Entstehung
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wohl in anderer Lage ſein? Wir behaupten demnach: Nur wenn auch unſerem Realſchulweſen die Richtung auf ſein höchſtes Ziel gegeben wird, iſt die rechte Ent wicklung desſelben unzweifelhaft ge⸗ ſichert. Sichern wir unſeren Realſchulen die einzig würdigen Zwecke, ſo wird ſich mit den größeren Zwecken die Beſchaffenheit ihres ganzen Organismus ändern.

Nur wenn das Realſchulweſen eines Landes einen Theil der Jugend bis zum 18. oder 19. Lebens⸗ jahre für ein wahrhaſt ſelbſtthätiges Geiſtesleben, für academiſche Studien vorbereitet, kann man ſagen, daß Erziehung und Unterricht ſolcher Realſchulen in der Heranbildung zum klaren, kräftigen und tiefſten Selbſtbewußtſein beſtehe. Wenn nun in einer vollſtändigen Realſchule die Durchführung dieſes Princips eine Stelle findet, wenn man demnach in der Lage iſt, in derſelben eine rechte Oekonomie des Unterrichts feſtzuhalten, Verfrühung des Unterrichts, Ueberreizung, Ueberlaſtung, Abſpannung und Abſtumpfung der jugendlichen Geiſteskräfte fern zu halten, ſo wird gerade vermittelſt der muſtergültigen Herſtellung eines vollſtändigen Realſchulcurſus zugleich die einzig richtige Organiſation einer kleineren und unvollſtändigen Realſchule gefunden. Denn bei derſelben kommt einfach der obere Theil einer vollſtändigen Realſchule in Wegfall, und ſie wird ſich nicht wollen verleiten laſſen, in das Unterrichtsgebiet des oberen Theils einer vollſtändigen Realſchule überzugreifen. In dieſem Sinne müßte an unſere ſechsjährigen(unvoll⸗ vollſtändigen) Realſchulen die beſſernde Hand gelegt werden, ebenſo an die kleineren vierjährigen Anſtalten; allein dies wird mit ſicherem Takte und mit guten Erfolge nur dann geſchehen können, wenn man es erfahrungsgemäß in der Wirklichkeit wahrnimmt, was in dem oberen Curſus einer vollſtändigen Real⸗ ſchule geleiſtet werden kann und muß, welche Unterrichtsgebiete demnach allein dieſem Obercurſus zu⸗ zuweiſen ſind, den vorhergehenden Unterrichtsſtufen dagegen abgeſprochen werden müſſen. Fehlt aber jener auf das Lebensalter vom 17.19. Jahre berechnete Obercurſus einer vollſtändigen Realſchule nicht, ſo erhält dieſelbe eine dem Gymnaſium coordinirte Stellung, tritt in ein lebendiges Verhältniß zu den allgemeinen und höchſten Aufgaben der Pädagogik und vermag gerade dadurch allein zu zeigen, welche Berechtigung ihre beſonderen Principien haben, welche Leiſtungsfähigkeit in denſelben ruht.

Aber werden nicht die Gymnaſien beeinträchtigt, wenn das Realſchulprincip in der angedeuteten Ausdehnung durchgeführt wird? Die Gymnaſien würden allerdings, wenn gewiſſe Realſchulen unſeres Landes auf die von uns erſehnte Höhe der Einrichtungen gebracht würden, eine ziemliche Anzahl von Schülern verlieren. Aber hat man nicht davon geſprochen, daß gewiſſe Gymnaſialklaſſen ſo überfüllt ſeien, daß man ſogar Parallel⸗Klaſſen errichten müſſe? Iſt nicht ſchon die Zahl der Abiturienten ſo groß geweſen, daß man wünſchen mußte, für die Maturitätsprüfung mehr Zeit zu haben, als gerade geboten war? Wer die Blüthe einer Anſtalt nicht nach der Zahl ihrer Schüler, ſondern nach ihren Leiſtungen und Zielen zu beurtheilen geneigt iſt, kann es nicht bedauern, wenn derjenige Theil der Jugend, welcher eutweder für das Erlernen der alten Sprachen keine Neigung hat, oder realiſtiſche Kenntniſſe in größerem Umfange und kürzerer Zeit ſich aneignen ſoll, ſeine beſonderen Zwecke in der Realſchule verfolgt und dem Gymnaſium fern bleibt. Wir glauben aber, auf ausreichende Erfahrung geſtützt, ſogar die Anſicht vertreten zu können, daß unſere Gymnaſien von dem Tage an einer günſtigeren Entwickelnng entgegengehen, an welchem das Princip einer vollſtändigen Real⸗ ſchulerziehung bei uns zur ſtaatlichen Anerkennung gelangt. Die Gymnaſien ſelbſt, die Univerſität und die Schulbehörde unſeres Landes haben ſich dahin ausgeſprochen, daß unſere Gym⸗ naſialabiturienten im Allgemeinen etwas zu jung die Univerſität beziehen, und daß dies gewiſſe Miß⸗ ſtände nach ſich ziehe. Man hat auch bekanntlich ſeiner Zeit darüber verhandelt, ob es nicht zweckmäßig ſei, unſeren ſeitherigen Gymnaſialklaſſen eine Selecta anzufügen, d. i. den Gymnaſialcurſus durch Erweiterung des beſtehenden Klaſſenſyſtems um ein Jahr zu verlängern. Die Sache blieb unentſchieden, die Anſichten waren getheilt. Jetzt bietet ſich in der Förderung der Realſchulen ein treffliches Mittel, um in direct die