Aufsatz 
Betrachtungen über Organisation und die staatliche Stellung der Realschulen des Großherzogtums Hessen
Entstehung
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Anſtalt gibt, nach der vollzogenen Erweiterung der Anſtalt, d. h. nachdem zwei neue Lehrerſtellen gegründet worden ſind, nicht mehr beträgt, als er vor der Erweiterung betragen hatte. Dies iſt ein Beweis für die Richtigkeit des Satzes, daß eine höhere Lehranſtalt ſtets wohl daran thut, wenn ſie ihre Einrichtungen in ſtetiger Weiterentwicklung ver⸗ vollkommnet. Wie der richtig ſpeculirende Geſchäftsmann eine verſtändige Erweiterung ſeines Ge⸗ ſchäftes nicht als ein Opfer für ſeine Kaſſe, ſondern als ein Mittel anſieht, ſeiner Unternehmung die beſſeren Gewinne zu ſichern; ſo wird auch eine richtig angefaßte, im alltäglichen Bedürfniſſe und Bil⸗ dungsintereſſe der Jugend und der Familien wohlbegründete Erweiterung und Verbeſſerung einer höheren Lehranſtalt nur den vermehrten Aufſchwung derſelben zur Folge haben. Die Vorſchule iſt gegenwärtig das billigſte weil nahezu koſtenfreie Lehrinſtitut hieſiger Stadt, und nach ſolchen Erfahrungen kann es keinem ökonomiſchen Bedenken unterliegen, auf einer derartig ſoliden Grundlage weiter zu bauen.

Der Abſchluß oder die Prima.

An unſere Schule iſt die Frage gerichtet worden, ob nicht auch Schüler unſerer Realllaſſen, wie diejenigen der Gymnaſialabtheilungen, nach Abſolvirung unſerer Anſtalt einen Weg ſiadeu könnten, auf welchem ſie ſich diejenige Reife zu verſchaffen vermöchten, die zum academiſchen Studium der Mathe⸗ matik, der Naturwiſſenſchaften und anderer mit denſelben in Beziehung ſtehenden Wiſſenſchaften befähige, demnach den Beſuch der Univerſität ermögliche und gewiſſe Berechtigungen erwerbe, die an das Matu⸗ ritätszeugniß des Gymnaſiums geknüpft ſeien. Auf ſolche Anfragen mußte bis jetzt erwiedert werden, daß ein Mittelglied zwiſchen unſeren Realſchulen und der Univerſität in unſerem Lande nicht mehr be⸗ ſtehe. Jetzt ſcheint es freilich dahin gekommen zu ſein, daß ein norddeutſcher Schul⸗ und Prüfungsver⸗ band hergeſtellt wird; und in Folge davon wird wohl ein Realſchüler unſeres Landes, welcher nach Ab⸗ ſolvirung ſeiner 6⸗jährigen Realſchule nur noch zwei Jahre lang eine norddeutſche Realſchule erſter Ord⸗ nung(Wiesbaden? Hanau? Frankfurt a. M.? Marburg?) beſuchen und daſelbſt die Maturitätsprüfung beſtehen würde, auf eine Hochſchule der verbündeten Staaten übergehen können. Folglich wird dann wohl ein ſolcher ſobald er auf Grund ſeines Maturitätszeugniſſes gewiſſe Examina beſtanden in ge⸗ wiſſen Branchen Unterkommen und Beſchäftigung finden, in welche überzugehen entweder das allgemeine Bürgerrecht des Nordbundes und deſſen gemeinſame Inſtitutionen oder die Geneigtheit inländiſcher oder auswärtiger Behörden die Möglichkeit bietet.

Allein es iſt wohl anzunehmen, daß weiter ſtrebende Schüler der Realſchulen unſeres Landes nicht allezeit auf den angedeuteten Umweg werden angewieſen ſein. Man wird nicht irren, wenn man an⸗ nimmt, daß ſich auch in unſerem Lande eine organiſche Beziehung zwiſchen den Realſchulen und der Lan⸗ desuniverſität zum Vortheile hochwichtigſter Intereſſen unſeres Landes, ſei es früher, ſei es ſpäter, her⸗ ſtellen werde. Was wir ungefähr in dieſer Beziehung wünſchen, war ſchon früher freilich in anderer Weiſe in unſerem Lande vorhanden. Wir haben nämlich in unſerem Lande eine Reihe tüchtiger Be⸗ amten des Lehr⸗, Cameral⸗, Forſt⸗ und Baufachs, vielleicht auch Offiziere und Bergbeamte, welche nicht das Gymnaſialabiturientenexamen beſtanden haben, ſondern(zum Theil aus Realſchulen hervorgegangen) in dem allgemeinen Curſus der ehemaligen höheren Gewerbſchule zu Darmſtadt, welcher nichts anderes als die Prima einer Realſchule war, auf das realiſtiſche Abiturienteneramen der Gewerbſchule ſich vor⸗ bereitet hatten und durch deren Maturitätszeugniß berechtigt zur Univerſität übergegangen waren. Es war nun freilich ſehr eigenthümlich, daß ſchon durch zweijährigen Beſnch jener hinſichtlich der Disciplin etwas frei geſtellten Anſtalt der Beſuch der Univerſität vermittelt wurde, während Gymnaſien und or⸗