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Grimm, der Geschichte der Poesie von Löbell u. s. W., hauptsächlich auf grössere philo- logische Werke, wie Plinii Historia Nat. ed. Sillig, Vergilius ed. Heyne-Wagner, Cice- ronis Orationes ed. Orelli et Halm, die Inscriptiones latinae ed. Orelli et Henzen u. s. W., und auf Schriften von allgemein wissenschaftlichem Interesse erstreckt, wie 0O. Müller's kleine Schriften, O. Jahn’s Vasensammlung, Preller's Römische Mythologie, Rein's Römi- sches Privatrecht, Wattenbach's Deutsche Geschichtsquelle, Lyell's Geologie, Peschel's Zeitalter der Entdeckungen u. s. W.
Die Gymnasial-Wittwen- und Waisenkasse hat im Laufe des letzten Jahres folgende Geschenke erhalten:—
a) Beim Abgang ihrer Söhne vom Gymnasium:
von Frau W. J. Stern Wittwe....... fl. 25. „ Herrn Dr. jur. J. J. A. Matti fl. 10. „„ Dr. Hertzog...... fIl. 10. „„ Th. C. Mettenheimer.„.... fl. 5. 24 kr. „„ Dr. med. F. W. Fabricius fl. 3. 30 kr. „„ Dr. jur. W. C. Textor fl. 2. 42 kr. „ 3 N. N. 1 1 5 fr.-Stück. b) Gottespfennige bei Wohnungsvermiethung: von Herrn R. Gwinner und M. Haarbleicher.. fl. 2.
8„ C. Tippell und Professor Weismann. fl. 2.
Ausser diesen willkommenen Gaben, für welche ich im Namen der Anstalt den herz- lichsten Dank ausspreche, hat unsere Wittwenkasse noch einen andern höchst erfreulichen Zuwachs erhalten. In dem am 5. Juni 1857 errichteten und am 12. März 1858 eröffneten Testa- mente des sel. Herrn Philipp Friedrich Behrends war der„Wittwenkasse der protestan- dschen Lehrer des Gymnasiums' ein Legat von 1000 fl. vermacht. Da sich der Aus- zahlung desselben die begründete Schwierigkeit entgegenstellte, dass die in dem Testa- mente gewählte Bezeichnung auf die seit 1723 bestehende Wittwen- und Waisenkasse des Gymnasiums, welche sich niemals eine confessionelle Benennung beigelegt hat, nicht ohne Weiteres angewendet werden konnte, so kamen die Erben des sel. Herrn Behrends, die Frau Schöff Behrends, geb. Wetzel und Herr Gerh. Domin. Beh- rends, mit der anerkennenswerthesten Liberalität mit der Administration der Gymnasial- Wittwenkasse dahin überein, dass sie der letztern die Summe von 1000 fl. als freie Schenkung auszahlen liessen, und diese dagegen auf jeden Anspruch aus dem erwähnten Legate Verzicht leistete. So sind wir denn eben so sehr dem Herrn Erblasser für seine
wohlwollende Intention, wie den verehrten Erben für die liberale Ausführung derselben zu dem wäarmsten Danke verpflichtet. 4*


