Der Sonntagsunterricht. 159
nachmittag zu verlegen. Nlach langen Verhandlungen, in deren Verlauf ſogar eine Umfrage bei den Eltern gehalten wurde, ſtimmte der Schulrat dem Antrag des Lehrerkollegiums zu und ſuchte die Beſtätigung des Beſchluſſes bei der Auf⸗ ſichtbehorde nach. Das Konigl. Provinzial⸗Schulkollegium hatte zwar gegen die Huſammendrängung des Unterrichts große Bedenken, hielt aber andererſeits die Entlaſtung des Sonntags vom Unterricht durch die ſtaatlicherſeits angeordnete Sonntagsruhe für wünſchenswert. Auf einen Bericht, den die Behorde über die Sachlage an den Miniſter erſtattete, erfolgte der Beſcheid, den bisherigen Zuſtand weiter beſtehen zu laſſen, da die Einrichtung des Sonntagsunterrichts durch die auf die Sonntagsruhe bezügliche Geſetzgebung keineswegs ausgeſchloſſen ſei; doch erſcheine es bei der der Geſetzgebung zu Grunde liegenden Tendenz geboten, unter Ausnutzung des Mittwochnachmittags den Unterricht am Sonntag möglichſt zu beſchränken und an dieſem Tage nur Religions⸗ und hebräiſchen Unterricht er⸗ teilen zu laſſen. Die Ausführung dieſes Beſcheides erklärte der Direktor für unmöglich, da die Anſtalt nicht die genügende Zahl von Lehrkräften beſäße, um in allen Klaſſen gleichzeitig dieſe Unterrichtsgegenſtände erteilen zu laſſen; beharre die Behörde auf der Durchführung ihres Erlaſſes, dann müßte der Unterricht mindeſtens in den Vorſchulen und den unteren Klaſſen der Real⸗ und Mädchenſchule auf 5 Tage beſchränkt werden. Der Schulrat und die Aufſichts⸗ behörde genehmigten dieſen Vorſchlag, und das Provinzial⸗Schulkollegium forderte im Januar 1896 die unverzügliche Einführung dieſes planes, willigte aber auf Remonſtration des Direktors ein, daß die Veränderung erſt im neuen Schuljahr in Kraft trete. In der Zwiſchenzeit machte der Direktor einen neuen Vorſchlag, der im weſentlichen einem Schulratsbeſchluß vom Jahr 1881 entſprach, nämlich Sonntags in den oberen Klaſſen einen höchſtens dreiſtündigen, in den mittleren und unteren Klaſſen einen zweiſtündigen Unterricht ſtattfinden zu laſſen. Der Vorſchlag ermöglichte es vor allem, den Mittwochnachmittag wie bisher frei⸗ zulaſſen; freilich ließ er ſich nur durchführen, wenn am Sonntag auch anderer als hebräiſcher oder Religionsunterricht erteilt und wenn der hebräiſche Unterricht in den oberen Klaſſen um je 1 Stunde verkürzt wurde. Ein nach dieſen Geſichts⸗ punkten eingerichteter plan erlangte die Genehmigung des Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums und trat mit Beginn des Schuljahrs 1897 in Kraft.
Verhandlungen über den Sortbeſtand der Schule.
Kaum hatte ſich die Erregung, die weite Kreiſe durch die Umfrage er⸗ griffen hatte, etwas gelegt, da wurde ſie durch Gerüchte von einer beabſichtigten Auflöſung der Schule aufs neue angefacht. Tatſächlich hatten Ende 1895 im Schoße der Gemeindebehörden Erwägungen ſtattgefunden, ob die allmähliche Auf⸗ löſung der Schule nicht im Intereſſe der Gemeinde liege. Es waren weſſentlich finanzielle Rückſichten, die den Gedanken einer Auflöſung hatten aufkommen laſſen. Der Suſchuß der Gemeinde für die Schule nahm mehr als die Hälfte der Gemeindeſteuern in Anſpruch und hatte ſich in dem letzten Jahrzehnt infolge der Einführung des Normaletats für die Lehrergehälter und der verminderten


