Aufsatz 
Geschichte der Realschule der israelitischen Gemeinde (Philanthropin) zu Frankfurt am Main 1804-1904. Von Direktor a.D. Dr. Hermann Baerwald und Dir. Salo Adler
Entstehung
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158 Der Sonntagsunterricht.

Der Sonntagsunterricht.

In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre trat am Philanthropin eine Srage in den Vordergrund, die fortab faſt durch ein Jahrzehnt Lehrerkollegium und Schulrat eifrig beſchäftigte und eine Seitlang die geſamte Schulgemeinde lebhaft bewegte: die Abſchaffung des Sonntagsunterrichts.

Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsſtunden war allezeit am Philanthropin ungewöhnlich hoch*); an jedem der 6 Tage der Schulwoche wurde bereits in den erſten Jahrzehnten des Beſtehens der Schule täglich 8 Stunden Unterricht erteilt. Lange Seit bemühte ſich der Schulrat ohne Erfolg, bei der Lehrer⸗ konferenz eine Verkürzung der Stundenzahl in einigen Unterrichtsfächern durch⸗ zuſetzen; endlich gelang ihm 1845 die Verminderung wenigſtens inſoweit, daß der Unterricht am Sonntagnachmittag beſeitigt werden konnte. Seit dieſer Reform wurden fortdauernd Verſuche unternommen, den Sonntagsunterricht überhaupt zu beſeitigen und dafür einige Unterrichtsſtunden auf den ſchulfreien Mittwoch⸗ nachmittag und den Samstag zu verlegen, und zwar ſchlug man vor, am Samstag entweder vormittags von 11 bis 1 Uhr oder 3 bis 5 nachmittags Unterweiſung in ſolchen Gegenſtänden erteilen zu laſſen, die auch die iſraelitiſchen Religionsſchulen am Sabbat behandelten. Die gewichtigen Bedenken, die der Direktor aus pädagogiſchen und allgemeinen Gründen gegen dieſe Verteilung vorbrachte, be⸗ ſtimmten indes den Schulrat, die wiederholten Anregungen nicht weiter zu ver⸗ folgen; da wurde er 1885 infolge einer Verfügung der ſtaatlichen Aufſichtsbehörde ſelbſt zu einer Entſcheidung gedrängt. Die Behörde unterſagte nämlich die Be⸗ ſchäftigung der 6 chriſtlichen Lehrer und Lehrerinnen der Anſtalt am Sonntag während der Seit des Gottesdienſtes und forderte zugleich den Schulrat auf, bei künftigen Vakanzen in erſter Reihe auf jüdiſche Lehrkräfte Bedacht zu nehmen. Der Direktor konnte dieſer Verfügung gegenüber darauf hinweiſen, daß er bisher allen Wünſchen dieſer Mitglieder des Kollegiums bereitwilligſt entgegengekommen ſei, daß von ſämtlichen chriſtlichen Lehrern und Lehrerinnen nur 3 Lektionen in der Seit des Gottesdienſtes abgehalten würden; gegenüber der weiteren Sorderung betonte er nachdrücklich, daß der Schulrat bei der Anſtellung von Lehrkräften allezeit frei von konfeſſionellen Rückſichten verfahren ſei und ſtets diejenigen gewählt habe, die er für die betreffenden Stellen als die tüchtigſten erkannt habe. Auf dieſes Schreiben erging im Hovember 1886 die Anordnung, dieſe 3 Stunden bis auf weiteres ausfallen zu laſſen, bei Neubeſetzung von Stellen zuerſt auf Bewerber jüdiſcher Religion zuruückzugreifen und chriſtliche Lehrer fortab nur unter der ausdrücklichen Suſicherung zu berufen, daß ſie an Sonn⸗ tagen wie an den hohen chriſtlichen Seſttagen vom Unterricht an der Schule befreit ſeien.

Dieſe Verfügung veranlaßte die große Mehrheit des Lehrerkollegiums zu dem Erſuchen an den Direktor und den Schulrat, den Sonntagsunterricht abzuſchaffen und ſämtliche bisher am Sonntag erteilten Unterrichtsſtunden auf Mittwoch⸗

*) Vgl. Seite 75.