Aufsatz 
Geschichte der Realschule der israelitischen Gemeinde (Philanthropin) zu Frankfurt am Main 1804-1904. Von Direktor a.D. Dr. Hermann Baerwald und Dir. Salo Adler
Entstehung
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144 Die Creizenach⸗Stiftung.

Kollegiums Hilfe bringen ſollen. So dankbar der Segen, der von der Creizenach⸗Stiftung ſeit ihrem Beſtehen ausging, von den beteiligten Kreiſen empfunden wurde, ſo ſchmerzlich berührte es ihre Mitglieder, daß die Stiftung den Witwen und hilfsbedürftigen Mitgliedern des Kollegiums ihre Suwendungen in der Sorm von Unterſtützungen zukommen ließ, daß ein rechtlicher Anſpruch auf penſion für die Witwen nicht beſtand. Hur Umge⸗ ſtaltung der Stiftung in eine Witwen⸗ und Waiſenkaſſe, die den feſt angeſtellten Lehrern das Anrecht auf eine beſtimmte Penſion für ihre Hinterbliebenen zu⸗ ſicherte, wurden unter tatkräftiger Mitwirkung des neuen Leiters alle Vorbe⸗ reitungen getroffen, im Mai 1870 waren die neuen Satzungen vollendet und er⸗ hielten im März 1871 die Genehmigung des Schulrats. Sreilich waren die den Witwen und Waiſen in den Satzungen zugedachten Penſionen recht gering, eine Witwe mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern erhielt 600, eine kinder⸗ loſe Witwe 500 fl. Dabei ſtand das Vermögen der Stiftung nicht einmal in richtigem Verhältnis zu den ihr zugewieſenen Verpflichtungen. Eine größere Er⸗ höhung erfuhr das Grundkapital erſt bei dem Ableben des eigentlichen Stifters, Benedikt Hayum Goldſchmidt, im Juni 1873. Dieſer hinterließ ihr in ſeinem Teſta⸗ ment den Betrag von 2000 fl.; ſein Sohn, der jüngſt verſtorbene Leopold B. H. Goldſchmidt, wandte ihr zum ehrenden Andenken an ſeinen Vater wie in dank⸗ barer Erinnerung an den Unterricht, den er ſelbſt im Philanthropin genoſſen hatte, den Betrag von 15 000 fl. zu mit der Beſtimmung, die Sinſen zur Auf⸗ beſſerung der von der Creizenachſtiftung bewilligten Witwengehalte wie zur Unter⸗ ſtützung von im Amte befindlichen Cehrern und deren Srauen und Kindern in Krankheitsfällen zu verwenden. 1899 hat derſelbe edle Geber im Verein mit ſeiner Gattin Regina geb. Biſchoffsheim in pietätvoller Erinnerung an ſeinen Vater und ſeinen Oheim Dr. Salomon H. Goldſchmidt dem Kapitalfonds eine erneute Gabe von 25 000 Mark überwieſen.

Der in erfreulicher Weiſe angewachſene Grundfonds beſtimmte die Rlit⸗ glieder der Verwaltung im Jahre 1890, eine Erhöhung der Witwenpenſionen auf 1200 Mark für eine kinderloſe, auf 1500 und 1800 Mark für eine Witwe mit bis zu 3 bezw. mehr als 3 minderjährigen Kindern vorzunehmen; zugleich wurde in einem Regulativ eine genaue Beſtimmung über die Verwendung der Hilfskaſſe aufgeſtellt.

Leider erwies es ſich bald als unmöglich, die in den neuen Satzungen auf⸗ geſtellten Verpflichtungen zu leiſten. Eine Reihe raſch aufeinander folgender Todes⸗ fälle verdoppelte die Hahl der Witwen, die auf die Stiftungsmittel rechtlichen Anſpruch hatten(zuletzt waren 14 Witwen auf die Sürſorge der Stiftung ange⸗ wieſen), und die Verwaltung ſah ſich, nachdem der Reſervefonds verbraucht war, zu ihrem ſchmerzlichen Bedauern genötigt, von einer Beſtimmung der Satzungen Gebrauch zu machen, die eine Kürzung der Witwenpenſionen für dieſen Sall vorſchreibt. Diejenigen Witwen, die auf Grund des auch für unſere Schule geltenden ſtaatlichen Witwengeſetzes vom 1. Juni 1897 auf einen beſtimmten Penſionsſatz Anſpruch erheben konnten, erhielten die fehlenden Beträge nunmehr